Leitfaden „Rauchfrei am Arbeitsplatz“ neu aufgelegt

„Gesundheitsschutz für Nichtraucher – Gesundheitsförderung für Raucher“ – das ist das Motto des Leitfadens „Rauchfrei am Arbeitsplatz“, den die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nun in neuem Gewand erneut aufgelegt hat. Der Leitfaden bietet nicht nur Umsetzungs-Know how für betrieblichen Nichtraucherschutz und für betrieblicheTabakentwöhnungsangebote, sondern auch jede Menge praktische Materialien – vom Folienvortrag bis zur Musterbetriebsvereinbarung. Er ist kostenlos erhältlich.

Der Leitfaden, der Betrieben und Unternehmen ein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenes Konzept zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz vorstellt, wurde im Rahmen des WHO-Partnerschaftsprojektes Tabakabhängigkeit (1999-2002) von der Bundesvereinigung für Gesundheit e.V. (BfGe) entwickelt.

Bereits seit Oktober 2002 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, dennoch gibt es noch immer Betriebe, in denen Menschen dem Passivrauchen ausgesetzt sind. Arbeitgeber, Personalverantwortliche, Betriebsräte und Gesundheitsbeauftragte, die dies für ihren Betrieb ändern möchten, finden in dem Leitfaden Hilfestellungen für alle Phasen ihres Projektes. Den Autorinnen und Autoren des Leitfadens ist bewusst, dass die Einführung eines konsequenten betrieblichen Nichtraucherschutzes vor allem auch eine kommunikative Herausforderung darstellt. Entsprechend sind Konzept und Materialien aufgebaut.

Das Konzept ist inzwischen vielfach erprobt: Von 2002 bis 2005 war es Grundlage des vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projektes „Rauchfrei am Arbeitsplatz“, das zahlreiche Betriebe, Behörden, Krankenhäuser und Hochschulen auf dem Weg in die Rauchfreiheit begleitet hat. Michaela Goecke, seit den Tagen des WHO-Partnerschaftsprojektes in der BfGe für Nichtraucherschutz und Tabakprävention zuständig, hat den Leitfaden nun im Auftrag der BZgA überarbeitet und ihre Beratungserfahrungen aus unterschiedlichsten Unternehmen eingebracht.

Die Publikation kann direkt über die Homepage der BZgA bestellt werden: LINK

Wer detaillierter erfahren möchte, wie die von „Rauchfrei am Arbeitsplatz“ beratenen Betriebe den Nichtraucherschutz geregelt haben, kann die Abschlussdokumentation des Projektes anfordern. Die Broschüre ist gegen einen adressierten und frankierten (1,45 EURO) Rückumschlag (für DIN A4) erhältlich bei:

Bundesvereinigung für Gesundheit e.V.

Stichwort: Rauchfrei am Arbeitsplatz

Heilsbachstr. 30

53123 Bonn.

Leave a Comment