ASchG neu – Arbeitspsychologie in die Betriebe!

Die 184.Sitzung des Nationalrats am 5.12.2012 bringt ASchG-Novelle Eindeutige Aufwertung der Arbeitspsychologie und Evaluierungspflicht psychischer Belastungen (anlassunabhängig) sind wesentliche Eckpfeiler des ASchG neu. Gepaart mit der verpflichtenden Anwendung validierter arbeitspsychologischer Verfahren (AI-Vorgaben) Verfahren bedeutet dies das Entrè der Arbeitspsychologie in die Betriebe – und zwar auf gesetzlicher Basis.  Zusatzinfo  Arbeitspsychologie Info & Seminare

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