Die Kurzarbeit steht vor einer weiteren Verlängerung. Der Ministerrat hat am Mittwoch die Phase IV, beginnend mit März, beschlossen. Im Wesentlichen bleibt die Regelung gleich wie für die derzeit laufende Phase III, bestätigte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) nach dem Ministerrat.

Die Konditionen bleiben wie bisher: Die Nettoersatzrate beträgt je nach Monatseinkommen 80 bis 90 Prozent, die Mindestarbeitszeit 30 Prozent. Diese Bedingung wurde mit dem Lockdown allerdings ausgesetzt, geschlossene Betriebe der Gastronomie und des Beherbergungswesens können die Arbeitszeit auch auf null setzen.

Knackpunkt Vollentlohnung

Problematisch sei, verlautet aus Verhandlerkreisen, allerdings noch ein Punkt: die Erfüllung der Grundbedingung für Kurzarbeit, wonach ein neu eingestellter Dienstnehmer mindestens einen Monat lang voll verdient haben muss, um in Kurzarbeit geschickt werden zu können. Das sei für die im Lockdown befindlichen Branchen wie Gastronomie und Beherbergungsbetriebe, aber auch für Teile der Bauwirtschaft beim Hochfahren des Betriebs ein Problem, verlautet aus Sozialpartnerkreisen.

Nächste Woche ist dem Vernehmen nach ein Treffen der Sozialpartner-Präsidenten geplant, also von Wirtschafts- und Arbeiterkammer sowie der Gewerkschaft. Dabei dürfte auch die Behaltefrist von einem Monat Thema sein, sie wird von Unternehmensseite als nach dem Lockdown besonders belastend kritisiert. Die Gewerkschaft hingegen befürchtet, dass nach Ende der Kurzarbeit und des Lockdowns tausende Dienstnehmer gekündigt werden, weil die Reserven aufgebraucht sind und die Umsätze noch nicht wieder da sind.

„Mit der Verlängerung der Kurzarbeit in der bestehenden Form um weitere drei Monate, bis Ende Juni 2021, geben wir den Beschäftigten und Betrieben Planungssicherheit für die Zeit nach März und sichern weiterhin auch in Branchen Jobs, die aufgrund der gesundheitlichen Entwicklung von behördlichen Schließungen betroffen sind“, betonte Arbeitsminister Martin Kocher. Gefördert wird auch Weiterbildung, Betriebe bekommen bis zu 60 Prozent der diesbezüglichen Ausgaben ersetzt.