FGÖ-Tagung: “Nachhaltigkeit in der Gesundheitsförderung”

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden Sie herzlich ein, mit uns das Thema „Nachhaltigkeit in der Gesundheitsförderung“ zu diskutieren:

15. Österreichische Gesundheitsförderungskonferenz

 

„Nachhaltigkeit von Gesundheitsförderung – mehr als ein Schlagwort?“

Donnerstag 6. und Freitag 7. Juni 2013 im Kultur Kongress Zentrum Eisenstadt

Im Rahmen der Konferenz werden Entwicklungen, Konzepte und Strategien von Nachhaltigkeit in der Gesundheitsförderung erörtert.
Folgende Fragen werden in Plenumsreferaten, Workshops und einer Podiumsdiskussion diskutiert:

®      Welche Voraussetzungen schaffen Nachhaltigkeit in der Gesundheitsförderung?

®      Welche Faktoren und Strategien fördern sie?

®      Was sind wichtige Rahmenbedingungen und Schritte im Transfer von Projekten zu Programmen?

®      Wo liegen Anknüpfungspunkte und Herausforderungen in der Praxis – wie sehen gelingende Konzepte aus?

 

Nachhaltige innovative Methoden zum selbst Ausprobieren runden die Konferenz ab.

Bitte reservieren Sie sich dazu den 6. und 7. Juni 2013!

 

Detailliertere Informationen zum Programm und dem Anmeldemodus entnehmen Sie bitte der Einladung auf unserer Website.

 

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über unsere Weiterbildungsdatenbank unter https://weiterbildungsdatenbank.fgoe.org/

 

Anmeldeschluss ist der 23. Mai 2013.

Burgenländischer Gesundheitspreis an Fa. Katzbeck

Burgenländischer Gesundheitspreis 2011
In der KUGA in Großwarasdorf wurden die Sieger des Gesundheitspreises 2011 prämiert. Insgesamt wurden 70 Vorsorgeprojekte eingereicht.
„Das Interesse der Burgenländer an einem gesunden Lebensstil und Gesundheitsvorsorge ist sehr groß“, sagte Gesundheitslandesrat Dr. Peter Rezar bei der Preisverleihung des burgenländischen Gesundheitspreises 2011 in der KUGA in Großwarasdorf, der mit Unterstützung der Wiener Städtischen Versicherung und der VAMED organisiert wurde.

70 Projekte von Gemeinden, Vereinen und Organisationen, Schulen und Kindergärten oder Initiativen wurden eingereicht – so viele wie nie zuvor bei einem Gesundheitspreis im Burgenland. „An diesem großen Interesse kann man einen klaren Trend ablesen“, unterstrich Rezar. Im betrieblichen Bereich erhielt die Fa. Katzbeck aus Rudersdorf mit ihrem Programm “Top in Form” den Preis zuerkannt. Infos zu BGF bei Fa. Katzbeck

Burgenland: BGF-Projekt in der Verwaltung

Burgenland – Gesundheitsförderung in der Verwaltung

 

Die Burgenländische Landesregierung hat auf Vorschlag von Landeshauptmann Hans Niessl beschlossen, zusätzlich zu den bereits laufenden Aktivitäten im Landesdienst, in Kooperation mit „pro mente“ das Projekt „Betriebliche Gesundheitsförderung – Gemeinsam FIT“ umzusetzen.

Eine entsprechende Kick-off-Veranstaltung wurde am 27.02.2008 im Kulturzentrum in Eisenstadt abgehalten. „Die Betriebliche Gesundheitsförderung ist Teil einer modernen Unternehmensstrategie. Mit diesem Projekt, bei dem die 2.200 Mitarbeiter im Amt der Landesregierung angesprochen sind, wollen wir Krankheiten am Arbeitsplatz – inklusive Stress – vorbeugen, Gesundheitspotentiale stärken und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz verbessern“, so Landeshauptmann Hans Niessl.

Ein Großteil des Lebens wird am Arbeitsplatz verbracht. Die gegebenen Arbeitsbedingungen wirken sich auch auf den Gesundheitszustand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Zielsetzung dieser Initiative ist es daher, gemeinsam mit einem Projektteam, das mit Dr. Heinrich Wedral, der in der Landesamtsdirektion für die Abwicklung des Projektes „Gemeinsam FIT“ verantwortlich ist, Univ. Prof. Dr. Karl Dantendorfer (PSD) sowie Norbert Neubauer und Mag. Andreas Schwab von der „Pro mente Akademie“ besetzt ist, Belastungen abzubauen und die Kommunikation zu intensivieren, denn die seelische Gesundheit ist ein bedeutender Faktor für das persönliche Wohlbefinden. Der Verlust der seelischen Gesundheit ist nämlich zunehmend ein Grund für viele Berufstätige, frühzeitig die volle Arbeitsfähigkeit zu verlieren. Dies wird durch den Rückgang der Leistungsfähigkeit, lange Krankenstände und auch durch Frühpensionierungen merkbar.

Die weiteren Informationsveranstaltungen werden für die Bediensteten der Außenstellen der technischen Abteilungen am 3. März 2008 in Oberwart sowie für die Bediensteten der Bezirkshauptmannschaften am 6. März 2008 im Kulturzentrum Mattersburg bzw. am 13. März 2008 in Müllendorf abgehalten.

Für den Inhalt verantwortlich:
Hermann Fercsak, Landesmedienservice
E-Mail: post.presse@bgld.gv.at

Diese Webseite ist eine Serviceleistung von www.arbeitspsychologie-online.at (Impressum).

Fachtagung: “Auf dem Weg zur Gesundheitsgesellschaft”

TAGUNG Gemeinsamer Kongress der deutschen, österreichischen und Schweizer Fachgesellschaften für Gesundheits- und Medizinsoziologie:

“Auf dem Weg zur “Gesundheitsgesellschaft”; 27. bis 29. März 2008
FH-Johanneum, Bad Gleichenberg (Österreich).

Diese Webseite ist eine Serviceleistung von www.arbeitspsychologie-online.at .

FGÖ Arbeitsprogramm 2008

FGÖ-ARBEITSPROGRAMM 2008

Das Arbeitsprogramm 2008 des FGÖ ist gegen Jahresende erschienen. Nicht nur das äußere Erscheinungsbild wurde aktualisiert, auch die Inhalte wurden stärker fokussiert und vier Schwerpunkte für das kommende Jahr und darüber hinaus definiert:

  • Herz-Kreislauf-Gesundheit
  • Region Gemeinde/Stadt
  • Kindergarten/ Schule
  • Arbeitsplatz/Betrieb

Besonderes Augenmerk wollen wir auf die Weiterentwicklung der Gesundheitsförderungslandschaft legen: Capacity Building, eine bessere Koordination der Akteur/innen, der Ausbau von Netzwerken sowie eine verstärkte Qualitätssicherung
und Evaluation von Programmen gehören zu den Zielen.

REMINDER: Vorsorgepreis 2008 – Einreichfrist 17.12.2007

Vorsorgepreis 08

Das Land Niederösterreich engagiert sich seit Jahren intensiv für die Förderung von Angeboten im Bereich der Gesundheitsförderung und -vorsorge.

Mit der Ausschreibung des “Vorsorgepreis 08“, welcher von LR Mag. Wolfgang Sobotka initiiert wurde, möchten wir über Niederösterreichs Landesgrenzen hinaus herausragende Projekte im Bereich der Gesundheitsvorsorge auszeichnen. Ziel des Preises ist es, einerseits Initiativen mit Vorbildwirkung zu würdigen, andererseits die Bevölkerung für Gesundheitsvorsorge zu sensibilisieren und zu motivieren

Alle sind eingeladen, mitzumachen. Ob Verein, Schule, Gemeinde oder Betrieb, ob als Einzelperson oder mit einem Team – jeder und jede ist herzlich eingeladen, Projekte und Aktionen rund um die Gesundheitsförderung und –vorsorge direkt im persönlichen Lebensumfeld einzureichen.

www.vorsorgepreis.at

Vorsorgepreis `08

Vorsorgepreis  08

Das Land Niederösterreich engagiert sich seit Jahren intensiv für die Förderung von Angeboten im Bereich der Gesundheitsförderung und -vorsorge.

Mit der Ausschreibung des “Vorsorgepreis 08“, welcher von LR Mag. Wolfgang Sobotka initiiert wurde, möchten wir über Niederösterreichs Landesgrenzen hinaus herausragende Projekte im Bereich der Gesundheitsvorsorge auszeichnen. Ziel des Preises ist es, einerseits Initiativen mit Vorbildwirkung zu würdigen, andererseits die Bevölkerung für Gesundheitsvorsorge zu sensibilisieren und zu motivieren

Alle sind eingeladen, mitzumachen. Ob Verein, Schule, Gemeinde oder Betrieb, ob als Einzelperson oder mit einem Team – jeder und jede ist herzlich eingeladen, Projekte und Aktionen rund um die Gesundheitsförderung und –vorsorge direkt im persönlichen Lebensumfeld einzureichen.

www.vorsorgepreis.at

NEU! Online-Ressourcen für Gesundheitsförderungsprojekte

IN EIGENER SACHE    

Online-Ressourcen – der Status Quo: Professionelle Betriebliche Gesundheitsförderer konnten für Ihre Projekte schon bisher auf relevante Online – Ressourcen zurückgreifen (Websites der verschiedenen themenspezifischen Netzwerke mit downloads, links, Videos, Literaturempfehlungen usw.). Für die Teilnehmer an betrieblichen Gesundheitsförderungsprojekten und -maßnahmen, also die eigentliche Zielgruppe, gilt dies nur sehr begrenzt.

Unser Anspruch ist dies zu ändern! Wir offerieren ab sofort BENUTZERFREUNDLICHE MITARBEITERBEZOGENE ONLINE-RESSOURCEN FÜR BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG mit der Zielstellung, die Effizienz und Nachhaltigkeit von ”BGF” durch neue webbasierte Formen des EMPOWERMENTS deutlich anzuheben.

Weitere Informationen und Testzugang  

2oo8: Neue FGÖ – Projekt- förderungsmöglichkeiten für KMU´s

Offensive für Gesundheitsförderung in Klein- und  Mittelunternehmen
Maßgeschneiderte Beratung und finanzielle Unterstützung für Betriebe
  

“Von Betrieblicher Gesundheitsförderung profitieren Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen”,freut sich die Präsidentin des Fonds Gesundes Österreich, Gesundheitsministerin Dr.Andrea Kdolsky:   “Die Beschäftigten durch mehr Gesundheit und Wohlbefinden, die Unternehmer durch höhere Motivation und weniger Krankenstände.” Während viele große Unternehmen diese Win-Win Situation nutzen, stößt die Umsetzung entsprechender Initiativen bei Klein- und  Mittelunternehmen (KMU) auf Hürden organisatorischer und ökonomischer Natur.

Welche das sind und wie diese überwunden werden können wollte der Fonds Gesundes Österreich wissen und hat die  Frey-Akademie mit der Durchführung einer Studie beauftragt.   “Damit sollen künftig noch mehr kleine und mittlere Betriebe und die dort Beschäftigen vom enormen Potenzial Betrieblicher Gesundheitsförderung profitieren.” unterstreicht die Gesundheitsministerin die Zielrichtung.

Der Fonds Gesundes Österreich spielt dabei eine zentrale Rolle,
indem er die Umsetzung von Projekten im Bereich Betriebliche
Gesundheitsförderung (BGF) fördert.

Der Leiter der Kompetenz- und Förderstelle für Gesundheitsförderung, Mag. Christoph Hörhan:  ”Damit den kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zu den Fördermitteln
erleichtert wird, werden wir unsere Förderpraxis anpassen und ab 2008 auch kleinere Projekte, wie sie für KMU typisch sind, finanziell
unterstützen.”

Die Zahlen untermauern die Bedeutung dieser Strategie:
mehr als 99% aller österreichischen Unternehmen sind KMU und diese
beschäftigen rund 65 % aller Arbeitnehmer/innen. “Mit unserer
Offensive wollen wir einen BGF-Boom in diesem in Österreich so
bedeutenden Wirtschaftssegment auslösen.” so Hörhan.
Die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studie sind bei der
Umsetzung eine große Hilfe: Die Auswertung von knapp 700 Fragebogen
ergab, dass am ehesten jene Betriebsverantwortlichen BGF-Initiativen
umsetzen, denen Gesundheit ein persönliches Anliegen ist. Fast
gleichauf liegt die Überzeugung, dass sich solche Maßnahmen rentieren
und die Ausfallkosten gesenkt werden können. Es folgt die
Überzeugung, dass man Verantwortung für die Mitarbeiter/innen trage.
Jene, die bislang keine BGF-Maßnahmen durchgeführt haben, begründen
das damit, dass Mitarbeiter/innen selbst für ihre Gesundheit
verantwortlich seien und man als Führungskraft zu wenig Einfluss auf
das Gesundheitsverhalten der Mitarbeiter/innen habe.

Da Motive nicht automatisch zu einer Umsetzung führen, wurde auch
untersucht, was bei der Entwicklung konkreter Pläne hilft. Da viele
keine klare Vorstellung haben, was man tun könne und welche Wirkungen
damit erreicht werden können, wünschen sich Betriebsverantwortliche
Artikel in Fachzeitschriften und persönliche Beratung. Bei der
tatsächlichen Umsetzung entscheiden die Betriebsverantwortlichen
gerne selbst, was gemacht wird; Unterstützung durch die Krankenkassen
oder Kammern/Verbände ist dabei eine willkommene Hilfe.
Die wichtigsten Hürden auf dem Weg zur Umsetzung von
BGF-Initiativen sind die hohe Arbeitsbelastung der handelnden
Personen, das mangelnde Wissen, was man tun könnte und, dass im
Budget keine Mittel für BGF eingeplant sind. Diese Hemmnisse können
durch eine profunde Beratung des Netzwerks Betriebliche
Gesundheitsförderung und finanzielle Unterstützung des Fonds Gesundes
Österreich ausgeräumt werden.Das Netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung
(www.netzwerk-bgf.at) bietet mit Beratungsstellen in allen
Bundesländern die notwendige fachliche Unterstützung. Die Studie der
Frey Akademie hilft bei der Beratung, da untersucht wurde, welche
Argumente bei den handelnden Personen am ehesten Gehör finden: Dass
Investitionen in Gesundheit sich auszahlen zieht bei jenen
Entscheidungsträger/innen, die auch selbst Besitzer des Unternehmens
sind. Bei angestellten Leiter/innen und Geschäftsführer/innen treffen
Berater/innen auf Personen, denen Gesundheit ein großes Anliegen ist
und BGF-Angebote dadurch meist eine sehr positive Resonanz finden.
Auch branchenspezifische Argumentationslinien werden künftig die
Beratungspraxis erleichtern.

Finanzielle Unterstützung können Unternehmer/innen beim Fonds
Gesundes Österreich beantragen, Informationen zur Förderung finden
sich unter www.fgoe.org 

Die Broschüre “Gesunde Klein- und Mittelbetriebe” des Fonds
Gesundes Österreich informiert über BGF und kann bestellt werden
unter Tel.: 01 8950400, info@fgoe.org oder http://www.fgoe.org.

Workshop “Beruf und Familie”

 

Beruf & Familie                                                         

Die Industriellenvereinigung lädt in Kooperation mit respACT austria, BMWA und BMGFJ zu einem Workshop für Unternehmen, bei dem es um die optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehen wird.

 

Workshop „Vater. Mutter. Kind. Und Unternehmen?

Montag, 8. Oktober 2007 

10:00 Uhr

Haus der Industrie,  Europasaal

Schwarzenbergplatz 4, 1030 Wien

 

Über den Inhalt der Veranstaltung: Die MitarbeiterInnen sind der wertvolle Kern eines jeden Unternehmens. Dabei geht es jedoch nicht nur um ihre Qualifikation, Erfahrung, Kreativität und ihr Engagement. Sie sind auch Menschen mit einem Privatleben, sie sind Vater oder Mutter, allein erziehend oder in einer Partnerschaft, mit Kindern, die auch krank sein oder schulische Probleme haben können, oder mit älteren Angehörigen, die ihre Hilfe brauchen. Die Lebensbereiche Beruf und Privatleben sind eng miteinander verflochten, denn die Zufriedenheit von ArbeitnehmerInnen wirkt sich direkt auf ihre Leistung im Unternehmen aus.

Welche Aspekte gehören zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Welche Modelle existieren und haben sich als erfolgreich erwiesen? Welchen Beitrag können Unternehmen leisten, damit die Verbindung der Lebensbereiche gelingt?

Nähere Informationen finden Sie auf http://www.wirtschaft-und-gesellschaft.at

 

Anschließend laden wir Sie zu einem kleinen Imbiss ein. Der Eintritt ist frei.

Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um verbindliche Anmeldung bis spätestens Montag, 1. Oktober 2007, unter office@respact.at oder     01/7101077-0

Rauchen am Arbeitsplatz – Rechtslage in Österreich

RAUCHEN AM ARBEITSPLATZ


1. ArbeitnehmerInnenschutzrecht

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§ 30 ASchG) verpflichtet den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Nichtraucher vor der Einwirkung von Tabakrauch geschützt werden. Das Rauchen ist verboten, wenn mindestens ein Raucher und ein Nichtraucher gemeinsam in einem Büroraum oder vergleichbaren Arbeitsraum arbeiten. Vergleichbare Arbeitsräume und Tätigkeiten sind beispielsweise Meisterkojen, Lager, Qualitätssicherung, Programmierung, Fein- und Elektrotechnik, Uhrmacher und Optiker.

Weiters gelten arbeitnehmerschutzrechtliche Rauchverbote

• in Sanitätsräumen und Umkleideräumen,

• bei Brand- oder Explosionsgefahr sowie darüber hinaus

• allenfalls aus produktionstechnischen bzw. hygienischen Gründen (z. B. bei der Herstellung von Lebensmitteln, in Reinräumen, …).
Auch in Aufenthalts- und Bereitschaftsräumen ist der Nichtraucher vor der Einwirkung von Tabakrauch zu schützen. Der wirkungsvollste Schutz ist das Rauchverbot. Allenfalls möglich ist die räumliche Trennung oder zeitlich getrennte Nutzung der Aufenthalts- und Bereitschaftsräume durch Nichtraucher und Raucher.
Werden diese Bestimmungen vom Arbeitgeber verletzt, droht eine Verwaltungsstrafe von 145 € bis 7.260 €, im Wiederholungsfall von 290 € bis 14.530 € (vgl § 130 Abs 1 Z 15 ASchG).

Nach dem Mutterschutzgesetz (§ 4 Abs 6) müssen werdende Mütter vor der Einwirkung von Tabakrauch speziell geschützt werden (absolutes Rauchverbot). Wird diese Bestimmung vom Arbeitgeber verletzt, droht eine Verwaltungsstrafe von 70 € bis 1.820 €, im Wiederholungsfall von 220 € bis 3.630 € (vgl § 37 MSchG).

2. Rauchverbote nach dem Tabakgesetz

Nach dem novellierten Tabakgesetz (BGBl I Nr. 167/2004) gelten seit 1.1.2005 Rauchverbote in Räumen öffentlicher Orte. Ein öffentlicher Ort ist jeder Ort, der von einem nicht von vornherein bestimmten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann (siehe § 1 Z 11 Tabakgesetz). Solche Orte sind beispielsweise Geschäftslokale, Einkaufszentren, Büroräume oder ähnliche Räume mit Kunden- bzw. Parteienverkehr zu festgelegten Dienstzeiten bzw. zu Zeiten, in denen üblicherweise Kunden- bzw. Parteienverkehr stattfindet. Weiters gelten Rauchverbote in ortsfesten und nicht ortsfesten Einrichtungen des Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs.

Ausnahmen vom Rauchverbot sind in einzelnen Räumen öffentlicher Orte nach § 13 Abs 2 Tabakgesetz nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen möglich. Demnach können nur bei ausreichender Zahl von Räumen einzelne Räume als Raucherräume bezeichnet werden, wenn gewährleistet ist, dass

• der Tabakrauch nicht in Rauchverbotsbereiche dringt und

• das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird.
Die Raucherräume müssen dem zu Folge verschließbar sein. Sie benötigen eine von den anderen Räumen getrennte Entlüftung. Sind Belegschaftsorgane errichtet, kann eine erzwingbare Betriebsvereinbarung über die örtliche Festlegung einzelner Raucherräume abgeschlossen werden (siehe Punkt 4).

Eine besondere Ausnahme bildet die Gastronomie. Nach § 13 Abs 3 Tabakgesetz sind folgende Betriebe vom Rauchverbot ausgenommen: Gastgewerbebetriebe, Schutzhütten, Buschenschanken, Privatzimmervermietungen, in Tankstellen befindliche Gastronomiebereiche, Tabaktrafiken und gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Veranstaltungen mit Verabreichung von Speisen und Getränkeausschank.

Speisebetriebe mit einer Bodenfläche ab 75 m2 haben sich freiwillig verpflichtet seit Jahresanfang 2007 in 90 Prozent dieser Gastgewerbebetriebe Nichtraucherbereiche (Nichtraucherzonen und/oder gesonderte Nichtraucherräume) einzurichten. Der Nichtraucherbereich muss mindestens 40 Prozent der für die Verabreichung von Speisen vorgesehenen Sitzplätze aufweisen.

Ausnahmslos Rauchverbot gilt jedoch in Räumen für Unterricht, Fortbildung, Verhandlungen, im Schulsport und in Mehrzweckhallen.
Rauchverbote sind kennzeichnungspflichtig. Die Rauchverbotshinweise oder die Rauchverbotssymbole sind in ausreichender Zahl und Größe so anzubringen, dass sie überall im Raum klar ersichtlich und eindeutig sind. Ergänzend empfiehlt sich, Räume mit Raucherlaubnis mit Raucherlaubnishinweisen oder Raucherlaubnissymbolen zu kennzeichnen.

Die Einhaltung der Rauchverbote nach dem Tabakgesetz und dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz hat der Arbeitgeber zu überwachen und sie unterliegen einseitig seiner Anordnungsbefugnis, sofern keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde.

Die Nichteinhaltung gesetzlicher und vereinbarter Rauchverbote rechtfertigt bei beharrlicher Weigerung eine „personenbedingte” Kündigung gemäß § 105 Abs 3 Z 2 lit a Arbeitsverfassungsgesetz, bzw. verwirklicht einen Entlassungstatbestand bei entsprechender Verwarnung oder besonderer Gefahrenlage (z. B. Brand- oder Explosionsgefahr).

3. Wo besteht noch Raucherlaubnis?

Bei Einhaltung von ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Tabakgesetz besteht am Arbeitsplatz nur noch Raucherlaubnis,

1. wenn ein Arbeitnehmer allein in seinem Einzelbüro ohne Kunden- bzw. Parteienverkehr bei geschlossener Tür arbeitet, oder

2. wenn es sich um typische Werks- bzw. Fabrikshallen handelt und keine brand- oder explosionsgefährlichen Arbeitsstoffe verwendet werden bzw. keine produktionsbedingten Hinderungsgründe vorliegen, oder

3. in weiten Bereichen der Gastronomie, oder

4. wenn ausschließlich Raucher in ihrem Arbeitsraum ohne Kunden- bzw. Parteienverkehr tätig sind.

Die Gewährung oder Duldung von Rauchpausen während der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber führt in der Regel zu keiner betrieblichen Übung. Vertragswirksame Pausen für Raucher zum Rauchen kommen ausnahmsweise nur zustande, wenn keine Gesetzwidrigkeit vorliegt, die Pausen hinsichtlich Anzahl, Lage und Dauer ausreichend bestimmt sind und aus Gründen der arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungspflicht eine ebensolche Pausenregelung mit Nichtraucher rechtswirksam vereinbart wird.

4. Arbeitsverfassungsgesetz und Rauchverbote/Nichtraucherschutz

Mit erzwingbarer Betriebsvereinbarung kann beispielsweise näher geregelt werden:

• die örtliche bzw. räumliche Festlegung der Raucherräume und deren Gestaltung,

• die Häufigkeit und die Dauer der Rauchpausen und

• bei Vorliegen sachlicher Gründe allenfalls weiterführende Rauchverbote.
Die Rechtsgrundlage für diese Betriebsvereinbarung ist § 97 Abs 1 Z 1 Arbeitsverfassungsgesetz, wonach zur Festlegung allgemeiner Ordnungsvorschriften, die das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb regeln, eine erzwingbare Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden kann.

5. Regierungsprogramm (XXIII. Gesetzgebungsperiode) und Ausblick

Im Kapitel „Gesundheit” findet sich unter Punkt „1. Prävention, Gesundheitsförderung und Public Health” auf Seite 113 folgender Wortlaut zum NichtraucherInnenschutz:
„Verankerung eines gesetzlich ausgeweiteten NichtraucherInnenschutzes (insbesondere durch strenge Regelungen auch in Lokalen durch räumlich abgetrennte Raucherzonen).”
SPÖ und ÖVP haben zweifelsfrei eine gemeinsame Gesetzesinitiative vereinbart. Die vorherige Evaluierung der freiwilligen Selbstverpflichtung in der Gastronomie – wie sie von BM Kdolsky beauftragt wurde – ist eine freiwillige Fleißaufgabe. Das Regierungsprogramm ist jedoch eindeutig, weshalb ich bald einen Gesetzesentwurf erwarte.

6. Grünbuch „Für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene”

Die Europäische Kommission legte am 30. Jänner 2007 ein Grünbuch mit dem Titel „Für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene” vor. Darin werden fünf Strategieoptionen samt Kommentaren zur Diskussion gestellt:

1. Keine Änderung des Status quo: „Stückwerk mit geringster Wirkung”

2. Freiwillige Maßnahmen: „waren nicht wirksam”

3. Offene Koordinierung: „Leitlinien, Ziele und Austausch bewährter Verfahren”

4. Empfehlung der Kommission oder des Rates: „nicht rechtsverbindlich”

5. Verbindliche Rechtsvorschriften: „transparente/umsetzbare Basisregelung”

Die Kommission kommt im Grünbuch zu folgendem Schluss: „Mit Hinblick auf die unzweideutige wissenschaftliche Feststellung, dass Passivrauchen zu gesundheitlichen Schäden führt, und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Maßnahmen für saubere Innenraumluft insgesamt zu einem Rückgang des Tabakkonsums geführt haben, ist die Kommission der Ansicht, dass die Strategie mit dem breitesten Anwendungsbereich den größten Nutzen für die Volksgesundheit bringt. Auch würde dadurch eine vergleichbare Ausgangsbasis für alle Beteiligten geschaffen. Eine Reihe erfolgreicher Beispiele von umfassenden Strategien zur Schaffung rauchfreier Zonen, die bereits weltweit umgesetzt werden, ist der Beweis dafür, dass diese Option lebensfähig und anwendbar ist.”

A.Heider, Arbeiterkammer – Abt. ArbeitnehmerInnenschutz und Arbeitsgestaltung

Symposium BGF im europäischen Eisenbahnwesen

08.11.2007 – Symposium Betriebliche Gesundheitsförderung im europäischen Eisenbahnwesen

Betriebliche Gesundheitsförderung ist seit einigen Jahren etabliertes Instrument der Reduktion von Arbeitsbelastungen und der Stärkung von Gesundheitsressourcen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Mit dem Bachelorstudiengang Gesundheitsmanagement und Gesundheitsförderung (FH Burgenland) wurde ein Projekt INFRA.vital initiiert, in dessen Rahmen das 2-tägige Symposium stattfindet. Termin: 8. und 9. November 2007

NESTOR 2007

AUSSCHREIBUNG NESTOR 2007

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die österreichische Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt und im Regierungsprogramm festgelegt,verstärkt Maßnahmen für ältere ArbeitnehmerInnen zu setzen.

Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung befindet sich in starkem Anstieg.

Dieser demografische Wandel verlangt ebenfalls bei den Unternehmen ein Umdenken. Auch die Alterszusammensetzung der Belegschaften in den Betrieben wird sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten maßgeblich verändern; es wird wesentlich mehr ältere ArbeitnehmerInnen geben als heute.

Die zentrale Herausforderung besteht darin, eine alternsgerechte Arbeitswelt zu schaffen und das Wissen,die Erfahrung und Potenziale der älteren MitarbeiterInnen für das Unternehmen bestmöglich zu nützen.

Schon jetzt sind sich immer mehr Unternehmen des besonderen Wertes älterer MitarbeiterInnen bewusst.

Die Unternehmen von Morgen werden geprägt sein von einer Generationenvielfalt, in der alle Generationen zusammenarbeiten und für alle ein sinnerfülltes Berufsleben gewährleistet sein muss.

Mit dem Nestor 2007 sollen jene Unternehmen ausgezeichnet werden, für die bereits heute die Generationenvielfalt Teil ihrer Unternehmenskultur ist, die ein alternsgerechtes Arbeitsumfeld schaffen und ältere MitarbeiterInnen (45 Jahre und älter) fördern.

Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern zeigen wir mit dem Wettbewerb Nestor 2007 die bereits jetzt von den Unternehmen vorbildhaft umgesetzten Vorteile der gelebten Altersvielfalt.

Herzlichst

Ihr

Erwin Buchinger

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

Arbeitssicherheit: “Sturz und Fall”

!Gib Acht – Die neue Kampagne der AUVA  

Erklärtes Ziel der neuen Sicherheitskampagne ist es, die hohe Zahl der Sturz & Fall-Unfälle deutlich zu senken. Auf die bewährte ansprechende Weise sollen Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Lehrer und Schüler für das Thema Sturz & Fall sensibilisiert werden und Sicherheitsgefahren mit verstärkter Aufmerksamkeit begegnen.

Zwei Punkte stehen dabei im Mittelpunkt:

• Einerseits sollen Arbeitgeber bzw. Lehrer dazu motiviert werden, Gefahrenstellen oder -momente durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen;

• andererseits sollen auch Mitarbeiter bzw. Schüler dazu motiviert werden, mehr Eigenverantwortung in punkto Sicherheit zu übernehmen. Jeder Einzelne ist aufgerufen, durch umsichtiges Verhalten und Verwenden der geeigneten Ausrüstung auf seine Sicherheit zu achten.

Einen besonderen Schwerpunkt

der neuen Kampagne stellt die langfristige Prävention von Sturz & Fall-Unfällen dar. So sollen bereits Schüler dazu animiert werden, sich mit regelmäßigen Gleichgewichtsübungen in Balance zu halten, um so gleichgewichtsbedingten Sturzsituationen aktiv vorzubeugen.

auva.pdf 

FH-Studiengang “Gesundheitsmanagement und Gesundheitsförderung”

 Studiengang der FH Pinkafeld/Burgenland 

Das Studium Der Fachhochschul-Bachelorstudiengang Gesundheitsmanagement und Gesundheitsförderung bietet eine wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Berufsausbildung zum Gesundheitsmanager. Neben einer ausgewogenen Ausbildung in den Bereichen Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsförderung und Management liegt der Fokus außerdem auf den Bereichen Soziale und Sprachliche Kompetenz. Grundsätzliches Verstehen und Analysieren des Gesundheits- und Krankheitserlebens befähigt unsere AbsolventInnen, zukunftsträchtige Strategien im Gesundheitsbereich zu entwickeln.

Berufliche Tätigkeitsfelder und Einsatzbereiche finden unsere AbsolventInnen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Hier sind stationäre sowie ambulante Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Organisationen der Sozialversicherung, gesundheitstouristische Betriebe, die öffentliche Verwaltung und Gesundheitsbetriebe zu nennen. Auch die Bereiche der Medizintechnik, der Lehre, der Vertretung in Gremien sowie der Aufgaben im sicherheitstechnischen Bereich (Arbeitnehmerschutz) bieten mögliche Einsatzgebiete. AbsolventInnen können beispielsweise als Gesundheitsmanager im Bereich des Gesundheitswesens, der Pflege und Sozialdienste sowie der Gesundheitstouristik, als Qualitätsmanager im Gesundheitswesen (von der Prävention bis zur Rehabilitation), als Projektmanager und Referenten für Gesundheitsförderung sowie als Assistenten der Geschäftsführung tätig werden.

www.fh-burgenland.at 

12. Konferenz Gesundheitsfördernder Krankenhäuser

 

 12. Österreichische Konferenz Gesundheitsfördernder Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen  gleichzeitig   1. Österreichische Konferenz Rauchfreier Gesundheitseinrichtungen  „Strategien, Standards und Messinstrumente für Gesundheitsförderung in Gesundheitseinrichtungen“ 

TERMIN/ ORT:  27.9.2007 – 28.9.2007, Graz. 

Stellenausschreibung

STELLENAUSSCHREIBUNG
 
 
Im AUVAsicher-Präventionszentrum Oberwart der Landesstelle Wien der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt gelangt die Stelle eines(r)
 
Arbeitsmediziners(in)
(Gehaltsgruppe A, Dienstklasse I, DO.B)
 
zur Besetzung.
Einsatzgebiet sind die südburgenländischen politischen Bezirke Oberwart, Güssing
und Jennersdorf.
 
 
Anforderungsprofil:
*  Abgeschlossene Ausbildung zum(r) Arbeitsmediziner(in) in einer  anerkanntenAusbildungsstätte
*  Erfahrung in der arbeitsmedizinischen Betreuung von Betrieben, vorzugsweise von Klein- und Mittelbetrieben bis 50 AN
*  EDV-Kenntnisse (MS Office und betriebsspezifische Anwendungen)
*  Führerschein B mit eigenem PKW
*  Bereitschaft, einen Heimarbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, bzw. einzurichten
*  Sicheres und gewandtes Auftreten, Kommunikationsfreudigkeit und Bereitschaft, in einem qualitätsgesicherten Team mitzuarbeiten
 
Bewerber mit Wohnort im Großraum Südburgenland werden bevorzugt behandelt.
 
 
Gemäß § 36 Abs.3 DO.B wird hiermit interessierten MitarbeiterInnen Gelegenheit gegeben, Bewerbungen um diese Stelle bis längstens
 
18. Mai 2007
 
im Dienstwege in der Direktion der Landesstelle Wien einzubringen.
 
 
 
Der Direktor der Landesstelle:
 
gez. Ing. Johann Kaiser
 
 

Betriebliche Gesundheitsförderung NEU!

Herzlich willkommen auf unserem neuen betrieblichen Gesundheitsförderungs-Blog!

Betriebliche Gesundheitsförderung ist eine Materie,die von Engagement,Partizipation, Expertise sowie Informations- und Erfahrungsaustausch lebt. Vor allem letzterer ist für alle Beteiligten oftmals ein Problem.

Hier gilt es anzusetzen! In dieser Informationsbörse (Blog) kann jede(r) seine/ihre Informationen,Erfahrungen,Interessen,Bedürfnisse.. einbringen. 24h online,interaktiv und für Kommentare frei zugänglich.

Machen Sie mit! Empfehlen Sie uns bitte weiter und tragen Sie so zum Erfolg dieses betrieblichen Gesundheitskommunikations-Instrumentes bei!

Herzlichen Dank! Ihr Dr. Christian Blind.