Seit 1. Mai 2018 gilt ein umfassendes Rauchverbot in Arbeitsstätten in Gebäuden. Doch was ist beim NichtraucherInnenschutz zu beachten? Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.

Arbeitgeber sind durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ausdrücklich verpflichtet, NichtraucherInnen vor schädlichem Tabakrauch zu schützen. In Arbeitsstätten, die sich in Gebäuden befinden, ist deshalb das Rauchen für Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen ab 1. Mai 2018 verboten, sofern NichtraucherInnen in der Arbeitsstätte beschäftigt werden (siehe § 30 ASchG – ArbeitnehmerInnenschutzgesetz).