Berufskrankheiten sind ein Teil der Erkrankungen, die im Zusammenhang mit schädigenden Einflüssen bei der Arbeit auftreten können. Diese Krankheiten sind in der Liste der Berufskrankheiten (BK-Liste) aufgezählt. Die Entscheidung, welche Erkrankung in der BK-Liste aufgeführt wird, trifft der Gesetzgeber.

Eingeatmete Hartholzstäube oder Asbestfasern können Krebs auslösen.

Die Liste der Berufskrankheiten umfasst derzeit 53 Erkrankungen. Die häufigsten Berufskrankheiten sind Lärmschwerhörigkeit und Hauterkrankungen, gefolgt von Erkrankungen der Lunge und Atemwege. In den letzten Jahren haben bösartige Tumore der Lunge und des Rippenfells durch Asbest leider zugenommen. Mehr als 20 Prozent der Listenerkrankungen sind berufsbedingte Krebserkrankungen, beispielsweise asbestbedingte Tumore, Krebserkrankungen der Nasennebenhöhlen durch Hartholzstäube, hämatologische Krebserkrankungen, zum Beispiel durch Benzol, Blasenkrebs durch aromatische Amine, Hautkrebs durch Ruß und Teer.

Meldung an die AUVA
Ein kleiner Teil der Erkrankungen wird an die AUVA gemeldet. Viele ÄrztInnen wissen nicht, dass bei Verdacht auf Vorliegen einer berufsbedingten Krebserkrankung eine gesetzliche Meldepflicht besteht. Im Rahmen des Präventionsschwerpunkts der AUVA zu krebserregenden Arbeitsstoffen wird diesbezüglich eine Informationsoffensive gestartet. Die Offensive zielt vor allem darauf ab, Krebsgefahren der Zukunft zu minimieren, da Krebs oft erst viele Jahre oder Jahrzehnte nach der Exposition auftritt.
Langt eine Berufskrankheitenmeldung bei der AUVA ein, wird geprüft, ob der/die Betroffene beruflichen Kontakt mit schädigenden Stoffen hatte. Es werden Befunde eingeholt und der Zusammenhang zwischen Erkrankung und Exposition wird geprüft. Bei Anerkennung als Berufskrankheit stehen Leistungen aus der Unfallversicherung zu, wie etwa Rentenzahlungen, Sachleistungen (Beihilfen bei Umbaumaßnahmen im Pflegefall etc.) und Angebote zur medizinischen Rehabilitation, zum Beispiel in der Rehabilitationsklinik Tobelbad der AUVA. Neben umfassender Betreuung durch ÄrztInnen, Pflegekräfte und PhysiotherapeutInnen gibt es hier die Möglichkeit, psychologische Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Der Krankheit auf der Spur
In der Begutachtungspraxis ist es oft schwierig, die Zusammenhänge zwischen Beruf und Erkrankung herzustellen. Beispielsweise wurde eine Erkrankung an Pleuramesotheliom, dem besonders bösartigen Krebs des Rippenfells, bei einem 70-jährigen Patienten gemeldet. Er hatte bis zu seiner Pensionierung über 40 Jahre als Gärtner gearbeitet, ein Beruf, wo Asbestkontakt äußerst selten ist. Bei Nachfragen und detaillierten Erhebungen wurde herausgefunden, dass der Versicherte nach der Schulzeit wenige Monate lang Tischlerlehrling war. Hier war er beim Zuschneiden von Verkleidungen (Hitzeschutz bei Kücheneinbauten) mit Asbest in Kontakt gekommen. Die Berufskrankheit (27 B) wurde anerkannt. Wenige Monate später verstarb er leider an den Folgen des Tumors, der Ehegattin wurde eine Witwenrente zuerkannt.
Prim.a Dr.in Barbara Machan,
AUVA-Rehabilitationsklinik Tobelbad