Arbeitgeber sind durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ausdrücklich verpflichtet, NichtraucherInnen vor schädlichem Tabakrauch zu schützen. In Arbeitsstätten, die sich in Gebäuden befinden, ist deshalb das Rauchen für Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen ab 1. Mai 2018 verboten, sofern NichtraucherInnen in der Arbeitsstätte beschäftigt werden (siehe § 30 ASchG – ArbeitnehmerInnenschutzgesetz). Hier sind die häufigsten Fragen und Antworten zum NichtraucherInnenschutz NEU in einem Informationsblatt zusammengestellt.

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