| Vorsorgepreis 08
Das Land Niederösterreich engagiert sich seit Jahren intensiv für die Förderung von Angeboten im Bereich der Gesundheitsförderung und -vorsorge. Mit der Ausschreibung des “Vorsorgepreis 08“, welcher von LR Mag. Wolfgang Sobotka initiiert wurde, möchten wir über Niederösterreichs Landesgrenzen hinaus herausragende Projekte im Bereich der Gesundheitsvorsorge auszeichnen. Ziel des Preises ist es, einerseits Initiativen mit Vorbildwirkung zu würdigen, andererseits die Bevölkerung für Gesundheitsvorsorge zu sensibilisieren und zu motivieren Alle sind eingeladen, mitzumachen. Ob Verein, Schule, Gemeinde oder Betrieb, ob als Einzelperson oder mit einem Team – jeder und jede ist herzlich eingeladen, Projekte und Aktionen rund um die Gesundheitsförderung und –vorsorge direkt im persönlichen Lebensumfeld einzureichen. |
Archiv für die Kategorie ‘Niederösterreich’
Vorsorgepreis `08
Geschrieben von Blogger - November 20, 2007
Veröffentlicht in Allgemein, Ausschreibungen, Österreich, Betriebliche Gesundheitsförderung, Burgenland, CSR, Kampagne, Kärnten, Medien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien | Kommentar schreiben »
NEU! Online-Ressourcen für Gesundheitsförderungsprojekte
Geschrieben von Blogger - Oktober 31, 2007
| IN EIGENER SACHE
Online-Ressourcen – der Status Quo: Professionelle Betriebliche Gesundheitsförderer konnten für Ihre Projekte schon bisher auf relevante Online – Ressourcen zurückgreifen (Websites der verschiedenen themenspezifischen Netzwerke mit downloads, links, Videos, Literaturempfehlungen usw.). Für die Teilnehmer an betrieblichen Gesundheitsförderungsprojekten und -maßnahmen, also die eigentliche Zielgruppe, gilt dies nur sehr begrenzt. Unser Anspruch ist dies zu ändern! Wir offerieren ab sofort BENUTZERFREUNDLICHE MITARBEITERBEZOGENE ONLINE-RESSOURCEN FÜR BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG mit der Zielstellung, die Effizienz und Nachhaltigkeit von ”BGF” durch neue webbasierte Formen des EMPOWERMENTS deutlich anzuheben. |
Veröffentlicht in Allgemein, Arbeitspsychologie, Österreich, Betriebliche Gesundheitsförderung, Burgenland, Courseware, Kärnten, Kooperation, Medien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien | Kommentar schreiben »
2oo8: Neue FGÖ – Projekt- förderungsmöglichkeiten für KMU´s
Geschrieben von Blogger - Oktober 24, 2007
| Offensive für Gesundheitsförderung in Klein- und Mittelunternehmen Maßgeschneiderte Beratung und finanzielle Unterstützung für Betriebe “Von Betrieblicher Gesundheitsförderung profitieren Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen”,freut sich die Präsidentin des Fonds Gesundes Österreich, Gesundheitsministerin Dr.Andrea Kdolsky: “Die Beschäftigten durch mehr Gesundheit und Wohlbefinden, die Unternehmer durch höhere Motivation und weniger Krankenstände.” Während viele große Unternehmen diese Win-Win Situation nutzen, stößt die Umsetzung entsprechender Initiativen bei Klein- und Mittelunternehmen (KMU) auf Hürden organisatorischer und ökonomischer Natur. Welche das sind und wie diese überwunden werden können wollte der Fonds Gesundes Österreich wissen und hat die Frey-Akademie mit der Durchführung einer Studie beauftragt. “Damit sollen künftig noch mehr kleine und mittlere Betriebe und die dort Beschäftigen vom enormen Potenzial Betrieblicher Gesundheitsförderung profitieren.” unterstreicht die Gesundheitsministerin die Zielrichtung. Der Fonds Gesundes Österreich spielt dabei eine zentrale Rolle, Der Leiter der Kompetenz- und Förderstelle für Gesundheitsförderung, Mag. Christoph Hörhan: ”Damit den kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zu den Fördermitteln Die Zahlen untermauern die Bedeutung dieser Strategie: Da Motive nicht automatisch zu einer Umsetzung führen, wurde auch Finanzielle Unterstützung können Unternehmer/innen beim Fonds Die Broschüre “Gesunde Klein- und Mittelbetriebe” des Fonds |
Veröffentlicht in Allgemein, Österreich, Betriebliche Gesundheitsförderung, Burgenland, Fonds Gesundes Österreich, Gesundheitspolitik, Kampagne, Kärnten, Medien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien | Kommentar schreiben »
Workshop “Beruf und Familie”
Geschrieben von Blogger - Oktober 1, 2007
|
Beruf & Familie Die Industriellenvereinigung lädt in Kooperation mit respACT austria, BMWA und BMGFJ zu einem Workshop für Unternehmen, bei dem es um die optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehen wird.
Workshop „Vater. Mutter. Kind. Und Unternehmen?“ Montag, 8. Oktober 2007 10:00 Uhr Haus der Industrie, Europasaal Schwarzenbergplatz 4, 1030 Wien
Über den Inhalt der Veranstaltung: Die MitarbeiterInnen sind der wertvolle Kern eines jeden Unternehmens. Dabei geht es jedoch nicht nur um ihre Qualifikation, Erfahrung, Kreativität und ihr Engagement. Sie sind auch Menschen mit einem Privatleben, sie sind Vater oder Mutter, allein erziehend oder in einer Partnerschaft, mit Kindern, die auch krank sein oder schulische Probleme haben können, oder mit älteren Angehörigen, die ihre Hilfe brauchen. Die Lebensbereiche Beruf und Privatleben sind eng miteinander verflochten, denn die Zufriedenheit von ArbeitnehmerInnen wirkt sich direkt auf ihre Leistung im Unternehmen aus. Welche Aspekte gehören zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Welche Modelle existieren und haben sich als erfolgreich erwiesen? Welchen Beitrag können Unternehmen leisten, damit die Verbindung der Lebensbereiche gelingt? Nähere Informationen finden Sie auf www.wirtschaft-und-gesellschaft.at
Anschließend laden wir Sie zu einem kleinen Imbiss ein. Der Eintritt ist frei. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um verbindliche Anmeldung bis spätestens Montag, 1. Oktober 2007, unter office@respact.at oder 01/7101077-0 |
Veröffentlicht in Österreich, Burgenland, CSR, Gender, Kampagne, Niederösterreich, Unternehmen, Veranstaltungen, Wien | Kommentar schreiben »
BGF-Projekt der ERSTE BANK
Geschrieben von Blogger - September 28, 2007
| FIRST HEALTH – GESUNDHEITSFÖRDERUNG FÜR LEHRLINGE DER ERSTE BANK
Die BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG (BGF) in Österreich erhält wiederum einen starken Impuls. Am 1.10. 2007 findet in Wien die KICK-OFF-VERANSTALTUNG des Gesundheitsförderungsprojektes FIRST HEALTH der ERSTE BANK der österreichischen Sparkassen AG im Beisein von Projektteilnehmern,geladenen Gästen und Journalisten statt. Die Projektentwicklung wird von Dr. Christian Blind, www.arbeitspsychologie-online.at durchgeführt. PROJEKTBESCHREIBUNG FIRST HEALTH Das Projekt “First Health – der Erste Bank Gesundheits-Check für Lehrlinge” ist eine umfassendes und ganzheitliches betriebliches Gesundheitsförderungsprojekt der Erste Bank für die Zielgruppe kaufmännische Lehrlinge (ca. 100 Lehrlinge, Alter 15 – 19 J.). Neben der gezielten Erhaltung und Verbesserung des aktuellen Gesundheitszustandes soll die Bewusstseinsschaffung für Gesundheit und Prävention gefördert werden. Die einzelnen Maßnahmen zielen darauf ab, die Gesundheitsressourcen der Lehrlinge zu stärken und bereits bestehende Defizite (auch) geschlechtssensibel zu erkennen, herauszuarbeiten und zu bearbeiten. Durch themenspezifische Module (verpflichtende Basis-Module und freiwillige Zusatzangebote, maßgeschneidert für die Lehrlinge der jeweiligen Lehrjahre 1., 2. +3.), soll das Gesundheitsbewusstsein sowie die Selbstbestimmung über die eigene Gesundheit auf seiten der Lehrlinge gefördert werden, um die genannte Zielgruppe zu einem besseren Umgang mit alltäglichen Belastungen im Arbeits- und Privatleben zu befähigen. Ziel ist es, die Lehrlinge zu unterstützen, gesundheitsfördernde Lebenstile zu entwickeln und auszubauen und durch das Bewusstmachen und die Förderung von internen Ressorcen (wie positives Selbstwertgefühl, Enwicklung von Lebenskompetenzen,…) und externen Ressourcen (wie soziale Netzwerke, Zugang zu Gesundheitseinrichtungen), langfristig gesundheitsfördernde Lebenswelten zu gestalten. Basierend auf den Beobachtungen der medizinischen und psychologischen Beratungen und auf dem Erfahrungsaustausch mit den Lehrlingen, sind die Module auf Gesundheitsbereiche, die für die jugendliche Zielgruppen relevant sind, fokussiert: -Prävention (Suchtprävention Alkohol/Nikotin, HPV-Impfung..) -Förderung und Stärkung der Gesundheitsresourcen und Sozialkompetenzen(Ernährungsverhalten/-gewohnheiten, Outdoor/Bewegung/Körperbewußtsein, Sozialverhalten/Benehmen..). Das Projekt wurde beim FONDS GESUNDES ÖSTERREICH (www.fgoe.org) zur Projektförderung eingereicht.
. KICK-OFF-VERANSTALTUNG/PROGRAMMABLAUF Eröffnung: Dr. Elisabeth Bleyleben-Koren,Generaldirektor-Stellvertreterin der Erste Bank Ansprache von Dr. Andrea Kdolsky, Bundesministerin für Gesundheit,Familie und Jugend Projektvorstellung von Dr.Eva Höltl, Leiterin des Gesundheitszentrums der Erste Bank Gesundes Buffet Präsentation der projektbezogenen Seminar- und Veranstaltungsinhalte Die externe Projektbegleitung (Konzeptarbeit,Projektmanagement, Evaluation) erfolgt durch Dr.Christian Blind, arbeitspsychologie-online.at. |
Veröffentlicht in Allgemein, Arbeitsanalyse, Arbeitsklima, Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie, Österreich, Betriebliche Gesundheitsförderung, BGF, Burn out, Erste Bank AG, Fehlzeiten, Fonds Gesundes Österreich, Forum Betriebliche Gesundheitsförderung, Gütesiegel BGF, Gender, Gesundheitsförderung, Gesundheitsmanagement, Jugend, Kooperation, Medien, Niederösterreich, Schule, Stress, Unternehmen, Veranstaltungen, Wien | Kommentar schreiben »
Rauchen am Arbeitsplatz – Rechtslage in Österreich
Geschrieben von Blogger - September 28, 2007
|
RAUCHEN AM ARBEITSPLATZ
1. ArbeitnehmerInnenschutzrecht
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§ 30 ASchG) verpflichtet den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Nichtraucher vor der Einwirkung von Tabakrauch geschützt werden. Das Rauchen ist verboten, wenn mindestens ein Raucher und ein Nichtraucher gemeinsam in einem Büroraum oder vergleichbaren Arbeitsraum arbeiten. Vergleichbare Arbeitsräume und Tätigkeiten sind beispielsweise Meisterkojen, Lager, Qualitätssicherung, Programmierung, Fein- und Elektrotechnik, Uhrmacher und Optiker. Weiters gelten arbeitnehmerschutzrechtliche Rauchverbote • in Sanitätsräumen und Umkleideräumen, • bei Brand- oder Explosionsgefahr sowie darüber hinaus • allenfalls aus produktionstechnischen bzw. hygienischen Gründen (z. B. bei der Herstellung von Lebensmitteln, in Reinräumen, …). Nach dem Mutterschutzgesetz (§ 4 Abs 6) müssen werdende Mütter vor der Einwirkung von Tabakrauch speziell geschützt werden (absolutes Rauchverbot). Wird diese Bestimmung vom Arbeitgeber verletzt, droht eine Verwaltungsstrafe von 70 € bis 1.820 €, im Wiederholungsfall von 220 € bis 3.630 € (vgl § 37 MSchG). 2. Rauchverbote nach dem Tabakgesetz Nach dem novellierten Tabakgesetz (BGBl I Nr. 167/2004) gelten seit 1.1.2005 Rauchverbote in Räumen öffentlicher Orte. Ein öffentlicher Ort ist jeder Ort, der von einem nicht von vornherein bestimmten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann (siehe § 1 Z 11 Tabakgesetz). Solche Orte sind beispielsweise Geschäftslokale, Einkaufszentren, Büroräume oder ähnliche Räume mit Kunden- bzw. Parteienverkehr zu festgelegten Dienstzeiten bzw. zu Zeiten, in denen üblicherweise Kunden- bzw. Parteienverkehr stattfindet. Weiters gelten Rauchverbote in ortsfesten und nicht ortsfesten Einrichtungen des Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs. Ausnahmen vom Rauchverbot sind in einzelnen Räumen öffentlicher Orte nach § 13 Abs 2 Tabakgesetz nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen möglich. Demnach können nur bei ausreichender Zahl von Räumen einzelne Räume als Raucherräume bezeichnet werden, wenn gewährleistet ist, dass • der Tabakrauch nicht in Rauchverbotsbereiche dringt und • das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird. Eine besondere Ausnahme bildet die Gastronomie. Nach § 13 Abs 3 Tabakgesetz sind folgende Betriebe vom Rauchverbot ausgenommen: Gastgewerbebetriebe, Schutzhütten, Buschenschanken, Privatzimmervermietungen, in Tankstellen befindliche Gastronomiebereiche, Tabaktrafiken und gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Veranstaltungen mit Verabreichung von Speisen und Getränkeausschank. Speisebetriebe mit einer Bodenfläche ab 75 m2 haben sich freiwillig verpflichtet seit Jahresanfang 2007 in 90 Prozent dieser Gastgewerbebetriebe Nichtraucherbereiche (Nichtraucherzonen und/oder gesonderte Nichtraucherräume) einzurichten. Der Nichtraucherbereich muss mindestens 40 Prozent der für die Verabreichung von Speisen vorgesehenen Sitzplätze aufweisen. Ausnahmslos Rauchverbot gilt jedoch in Räumen für Unterricht, Fortbildung, Verhandlungen, im Schulsport und in Mehrzweckhallen. Die Einhaltung der Rauchverbote nach dem Tabakgesetz und dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz hat der Arbeitgeber zu überwachen und sie unterliegen einseitig seiner Anordnungsbefugnis, sofern keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde. Die Nichteinhaltung gesetzlicher und vereinbarter Rauchverbote rechtfertigt bei beharrlicher Weigerung eine „personenbedingte” Kündigung gemäß § 105 Abs 3 Z 2 lit a Arbeitsverfassungsgesetz, bzw. verwirklicht einen Entlassungstatbestand bei entsprechender Verwarnung oder besonderer Gefahrenlage (z. B. Brand- oder Explosionsgefahr). 3. Wo besteht noch Raucherlaubnis?
Bei Einhaltung von ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Tabakgesetz besteht am Arbeitsplatz nur noch Raucherlaubnis, 1. wenn ein Arbeitnehmer allein in seinem Einzelbüro ohne Kunden- bzw. Parteienverkehr bei geschlossener Tür arbeitet, oder 2. wenn es sich um typische Werks- bzw. Fabrikshallen handelt und keine brand- oder explosionsgefährlichen Arbeitsstoffe verwendet werden bzw. keine produktionsbedingten Hinderungsgründe vorliegen, oder 3. in weiten Bereichen der Gastronomie, oder 4. wenn ausschließlich Raucher in ihrem Arbeitsraum ohne Kunden- bzw. Parteienverkehr tätig sind. Die Gewährung oder Duldung von Rauchpausen während der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber führt in der Regel zu keiner betrieblichen Übung. Vertragswirksame Pausen für Raucher zum Rauchen kommen ausnahmsweise nur zustande, wenn keine Gesetzwidrigkeit vorliegt, die Pausen hinsichtlich Anzahl, Lage und Dauer ausreichend bestimmt sind und aus Gründen der arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungspflicht eine ebensolche Pausenregelung mit Nichtraucher rechtswirksam vereinbart wird. 4. Arbeitsverfassungsgesetz und Rauchverbote/Nichtraucherschutz Mit erzwingbarer Betriebsvereinbarung kann beispielsweise näher geregelt werden: • die örtliche bzw. räumliche Festlegung der Raucherräume und deren Gestaltung, • die Häufigkeit und die Dauer der Rauchpausen und • bei Vorliegen sachlicher Gründe allenfalls weiterführende Rauchverbote. 5. Regierungsprogramm (XXIII. Gesetzgebungsperiode) und Ausblick Im Kapitel „Gesundheit” findet sich unter Punkt „1. Prävention, Gesundheitsförderung und Public Health” auf Seite 113 folgender Wortlaut zum NichtraucherInnenschutz: 6. Grünbuch „Für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene” Die Europäische Kommission legte am 30. Jänner 2007 ein Grünbuch mit dem Titel „Für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene” vor. Darin werden fünf Strategieoptionen samt Kommentaren zur Diskussion gestellt: 1. Keine Änderung des Status quo: „Stückwerk mit geringster Wirkung” 2. Freiwillige Maßnahmen: „waren nicht wirksam” 3. Offene Koordinierung: „Leitlinien, Ziele und Austausch bewährter Verfahren” 4. Empfehlung der Kommission oder des Rates: „nicht rechtsverbindlich” 5. Verbindliche Rechtsvorschriften: „transparente/umsetzbare Basisregelung” Die Kommission kommt im Grünbuch zu folgendem Schluss: „Mit Hinblick auf die unzweideutige wissenschaftliche Feststellung, dass Passivrauchen zu gesundheitlichen Schäden führt, und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Maßnahmen für saubere Innenraumluft insgesamt zu einem Rückgang des Tabakkonsums geführt haben, ist die Kommission der Ansicht, dass die Strategie mit dem breitesten Anwendungsbereich den größten Nutzen für die Volksgesundheit bringt. Auch würde dadurch eine vergleichbare Ausgangsbasis für alle Beteiligten geschaffen. Eine Reihe erfolgreicher Beispiele von umfassenden Strategien zur Schaffung rauchfreier Zonen, die bereits weltweit umgesetzt werden, ist der Beweis dafür, dass diese Option lebensfähig und anwendbar ist.” A.Heider, Arbeiterkammer – Abt. ArbeitnehmerInnenschutz und Arbeitsgestaltung |
Veröffentlicht in Österreich, Betriebliche Gesundheitsförderung, Burgenland, Kampagne, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Unternehmen, Vorarlberg, Wien | Kommentar schreiben »





