Präventionsfest in Klosterneuburg

Gesundheitsevent

 Präventionsfest mit einer Fülle von Veranstaltungen – ein Riesenprogramm wird beim Präventionsfest am 23. und 24. September in der Babenberger­halle Klosterneuburg geboten: Re­nommierte Experten behandeln spannende Themen – von Alzhei­mer und wie man Risikofaktoren reduzieren kann bis zur Frage, wie man Kinder für ausgewogene Er­nährung begeistern kann. Zudem gibt es etliche Aktiv-Workshops zum Mitmachen – etwa Experi­mentierküche für Kinder und Ju­gendliche oder Balancetraining zur Vermeidung von Stürzen. Ge­boten werden zudem Modeschau, Beratungszonen, Gesundheits­Checks, Publikumsdiskussion, Gewinnspiel, Ausstellung. )

 www.oeapg.at

REMINDER Tagung: “Partizipation in der Gesundheitsförderung”

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden Sie herzlich ein, mit uns das Thema „Partizipation in der Gesundheitsförderung“ zu diskutieren:

13. Österreichische Gesundheitsförderungskonferenz
Partizipation in der Gesundheitsförderung
Betrachtungsweisen, Herausforderungen und Impulse

Donnerstag, 26. Mai 2011 im Kloster UND, Krems

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Präventionstagung St. Pölten 29.4.2010

BGF und Präventionsarbeit

Veranstalter: Die NÖ Plattform Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention ist ein Forum organisierter
Zusammenarbeit von Mitgliedern zum Zweck Betrieblicher Prävention und Gesundheitsförderung.
Die Zusammenarbeit dient vorrangig der Schaffung einer Wissens- und Informationsplattform sowie
der Umsetzung konkreter Aktivitäten in der Gesundheitsförderung und Prävention. Im jeweiligen
Aufgabenbereich der einzelnen Mitglieder werden dadurch Synergien entwickelt und Ressourcen optimal
eingesetzt, um die Ziele nachhaltig zu erreichen.

Tagungsinformationen

Niederösterreich: Vorsorgepreis 2008 verliehen

VORSORGEPREIS 2008

Im Festspielhaus St. Pölten überreichte Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll am24. Februar, den vom Land Niederösterreich initiierten “Österreichischen Vorsorgepreis 08″.

Verliehen wurde er in den vier Kategorien Bildungseinrichtungen,Gemeinden/Städte, Betriebe und private Initiativen. Pro Kategorie ist der österreichweite Preis mit 3.000 Euro dotiert, für die Sieger gab es zudem eine Bronzestatue der Hygieia, der griechischen Göttin der Gesundheit.

Zusätzlich wurden auch die besten niederösterreichischen Projekte ausgezeichnet und ebenfalls mit 3.000 Euro pro Kategorie prämiert. Dazu kommt noch ein Sonderpreis der Jury.   Dank der Initiative “Gesünder leben in Niederösterreich – tut gut” sei das Land jetzt auch im Bereich der Gesundheitsvorsorge auf einem sehr guten Weg, betonte dabei der Landeshauptmann. Der Preis solle zum einen den vielen Freiwilligen in diesem Bereich für ihr Engagement Dank sagen und zum anderen motivieren und zur weiteren
Bewusstseinsbildung beitragen.

Um den Vorsorgegedanken in Niederösterreich noch weiter zu vertiefen, werden nach den beiden Plattformen der Gesundheitsvorsorge-Agentur und von “Gesünder leben in Niederösterreich” jetzt auch alle Landeskliniken in den Dienst der
Vorsorge gestellt, kündigte Pröll an.

Landesrat Mag. Wolfgang Sobotka zeigte sich von der Zahl und
Bandbreite der in nur zweieinhalb Monaten eingereichten rund 300
Projekte beeindruckt. Das sei ein Beweis, dass das Bewusstsein für
Vorsorge bereits breite Bevölkerungsschichten erfasst habe. Die
bundesweite Komponente des von der NÖ Ärztekammer und der NÖ
Gebietskrankenkasse unterstützten Preises zeige, dass
Niederösterreich stets über seine Grenzen hinausblicke, so Sobotka.
In den Kategorie Gemeinden/Städte ging der erste Platz österreichweit
an die psychosoziale Betreuung für ältere Menschen in Alten- und
Pflegeheimen der Wiener Agenetwork – Psychosoziale Betreuung Gmbh.
bzw. für Niederösterreich an die Gesundheits- und Vorsorgeplattform
“Gesundes Tulln”. In der Kategorie Betriebe siegte österreichweit das
Lehrlingsprogramm “Gesund in die Zukunft” von Mondi Business Paper
aus Hausmening bzw. “Ich fühl mich wohl…”, eine
Gesundheitsförderung für Menschen mit Behinderungen der Caritas St.
Pölten.

Den ersten Platz in der Kategorie Bildungseinrichtungen erreichte
österreichweit “Lovetour – Sexualberatung und -pädagogik” der PGA
Linz bzw. “Die gefinkelte Fünf” der HLW Zwettl. In der Kategorie
privater Initiativen trugen die Mobilitätsförderung und
Sturzprävention “Mobil sein – dabei sein” des Salzburger Zentrums für
Generationen und Barrierefreiheit sowie die Betreuung durch Hebammen
im vormedizinischen Bereich im Sinne der Salutogenese der NÖ
Mutterstudios den ersten Preis davon. Der Sonderpreis ging an “Check
an Angel – Schutzengel am Steuer” der Stadtgemeinde Bruck/Mur.

Nähere Informationen beim “Gesünder leben”-Büro unter Tel.:
02742/22633-15, Bettina Buxhofer, e-mail: info@vorsorgepreis.at und
www.vorsorgepreis.at.

Rückfragehinweis:
Tel.: 02742/9005-12175.

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS -

FGÖ Arbeitsprogramm 2008

FGÖ-ARBEITSPROGRAMM 2008

Das Arbeitsprogramm 2008 des FGÖ ist gegen Jahresende erschienen. Nicht nur das äußere Erscheinungsbild wurde aktualisiert, auch die Inhalte wurden stärker fokussiert und vier Schwerpunkte für das kommende Jahr und darüber hinaus definiert:

  • Herz-Kreislauf-Gesundheit
  • Region Gemeinde/Stadt
  • Kindergarten/ Schule
  • Arbeitsplatz/Betrieb

Besonderes Augenmerk wollen wir auf die Weiterentwicklung der Gesundheitsförderungslandschaft legen: Capacity Building, eine bessere Koordination der Akteur/innen, der Ausbau von Netzwerken sowie eine verstärkte Qualitätssicherung
und Evaluation von Programmen gehören zu den Zielen.

REMINDER: Vorsorgepreis 2008 – Einreichfrist 17.12.2007

Vorsorgepreis 08

Das Land Niederösterreich engagiert sich seit Jahren intensiv für die Förderung von Angeboten im Bereich der Gesundheitsförderung und -vorsorge.

Mit der Ausschreibung des “Vorsorgepreis 08“, welcher von LR Mag. Wolfgang Sobotka initiiert wurde, möchten wir über Niederösterreichs Landesgrenzen hinaus herausragende Projekte im Bereich der Gesundheitsvorsorge auszeichnen. Ziel des Preises ist es, einerseits Initiativen mit Vorbildwirkung zu würdigen, andererseits die Bevölkerung für Gesundheitsvorsorge zu sensibilisieren und zu motivieren

Alle sind eingeladen, mitzumachen. Ob Verein, Schule, Gemeinde oder Betrieb, ob als Einzelperson oder mit einem Team – jeder und jede ist herzlich eingeladen, Projekte und Aktionen rund um die Gesundheitsförderung und –vorsorge direkt im persönlichen Lebensumfeld einzureichen.

www.vorsorgepreis.at

Vorsorgepreis `08

Vorsorgepreis  08

Das Land Niederösterreich engagiert sich seit Jahren intensiv für die Förderung von Angeboten im Bereich der Gesundheitsförderung und -vorsorge.

Mit der Ausschreibung des “Vorsorgepreis 08“, welcher von LR Mag. Wolfgang Sobotka initiiert wurde, möchten wir über Niederösterreichs Landesgrenzen hinaus herausragende Projekte im Bereich der Gesundheitsvorsorge auszeichnen. Ziel des Preises ist es, einerseits Initiativen mit Vorbildwirkung zu würdigen, andererseits die Bevölkerung für Gesundheitsvorsorge zu sensibilisieren und zu motivieren

Alle sind eingeladen, mitzumachen. Ob Verein, Schule, Gemeinde oder Betrieb, ob als Einzelperson oder mit einem Team – jeder und jede ist herzlich eingeladen, Projekte und Aktionen rund um die Gesundheitsförderung und –vorsorge direkt im persönlichen Lebensumfeld einzureichen.

www.vorsorgepreis.at

NEU! Online-Ressourcen für Gesundheitsförderungsprojekte

IN EIGENER SACHE    

Online-Ressourcen – der Status Quo: Professionelle Betriebliche Gesundheitsförderer konnten für Ihre Projekte schon bisher auf relevante Online – Ressourcen zurückgreifen (Websites der verschiedenen themenspezifischen Netzwerke mit downloads, links, Videos, Literaturempfehlungen usw.). Für die Teilnehmer an betrieblichen Gesundheitsförderungsprojekten und -maßnahmen, also die eigentliche Zielgruppe, gilt dies nur sehr begrenzt.

Unser Anspruch ist dies zu ändern! Wir offerieren ab sofort BENUTZERFREUNDLICHE MITARBEITERBEZOGENE ONLINE-RESSOURCEN FÜR BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG mit der Zielstellung, die Effizienz und Nachhaltigkeit von ”BGF” durch neue webbasierte Formen des EMPOWERMENTS deutlich anzuheben.

Weitere Informationen und Testzugang  

2oo8: Neue FGÖ – Projekt- förderungsmöglichkeiten für KMU´s

Offensive für Gesundheitsförderung in Klein- und  Mittelunternehmen
Maßgeschneiderte Beratung und finanzielle Unterstützung für Betriebe
  

“Von Betrieblicher Gesundheitsförderung profitieren Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen”,freut sich die Präsidentin des Fonds Gesundes Österreich, Gesundheitsministerin Dr.Andrea Kdolsky:   “Die Beschäftigten durch mehr Gesundheit und Wohlbefinden, die Unternehmer durch höhere Motivation und weniger Krankenstände.” Während viele große Unternehmen diese Win-Win Situation nutzen, stößt die Umsetzung entsprechender Initiativen bei Klein- und  Mittelunternehmen (KMU) auf Hürden organisatorischer und ökonomischer Natur.

Welche das sind und wie diese überwunden werden können wollte der Fonds Gesundes Österreich wissen und hat die  Frey-Akademie mit der Durchführung einer Studie beauftragt.   “Damit sollen künftig noch mehr kleine und mittlere Betriebe und die dort Beschäftigen vom enormen Potenzial Betrieblicher Gesundheitsförderung profitieren.” unterstreicht die Gesundheitsministerin die Zielrichtung.

Der Fonds Gesundes Österreich spielt dabei eine zentrale Rolle,
indem er die Umsetzung von Projekten im Bereich Betriebliche
Gesundheitsförderung (BGF) fördert.

Der Leiter der Kompetenz- und Förderstelle für Gesundheitsförderung, Mag. Christoph Hörhan:  ”Damit den kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zu den Fördermitteln
erleichtert wird, werden wir unsere Förderpraxis anpassen und ab 2008 auch kleinere Projekte, wie sie für KMU typisch sind, finanziell
unterstützen.”

Die Zahlen untermauern die Bedeutung dieser Strategie:
mehr als 99% aller österreichischen Unternehmen sind KMU und diese
beschäftigen rund 65 % aller Arbeitnehmer/innen. “Mit unserer
Offensive wollen wir einen BGF-Boom in diesem in Österreich so
bedeutenden Wirtschaftssegment auslösen.” so Hörhan.
Die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studie sind bei der
Umsetzung eine große Hilfe: Die Auswertung von knapp 700 Fragebogen
ergab, dass am ehesten jene Betriebsverantwortlichen BGF-Initiativen
umsetzen, denen Gesundheit ein persönliches Anliegen ist. Fast
gleichauf liegt die Überzeugung, dass sich solche Maßnahmen rentieren
und die Ausfallkosten gesenkt werden können. Es folgt die
Überzeugung, dass man Verantwortung für die Mitarbeiter/innen trage.
Jene, die bislang keine BGF-Maßnahmen durchgeführt haben, begründen
das damit, dass Mitarbeiter/innen selbst für ihre Gesundheit
verantwortlich seien und man als Führungskraft zu wenig Einfluss auf
das Gesundheitsverhalten der Mitarbeiter/innen habe.

Da Motive nicht automatisch zu einer Umsetzung führen, wurde auch
untersucht, was bei der Entwicklung konkreter Pläne hilft. Da viele
keine klare Vorstellung haben, was man tun könne und welche Wirkungen
damit erreicht werden können, wünschen sich Betriebsverantwortliche
Artikel in Fachzeitschriften und persönliche Beratung. Bei der
tatsächlichen Umsetzung entscheiden die Betriebsverantwortlichen
gerne selbst, was gemacht wird; Unterstützung durch die Krankenkassen
oder Kammern/Verbände ist dabei eine willkommene Hilfe.
Die wichtigsten Hürden auf dem Weg zur Umsetzung von
BGF-Initiativen sind die hohe Arbeitsbelastung der handelnden
Personen, das mangelnde Wissen, was man tun könnte und, dass im
Budget keine Mittel für BGF eingeplant sind. Diese Hemmnisse können
durch eine profunde Beratung des Netzwerks Betriebliche
Gesundheitsförderung und finanzielle Unterstützung des Fonds Gesundes
Österreich ausgeräumt werden.Das Netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung
(www.netzwerk-bgf.at) bietet mit Beratungsstellen in allen
Bundesländern die notwendige fachliche Unterstützung. Die Studie der
Frey Akademie hilft bei der Beratung, da untersucht wurde, welche
Argumente bei den handelnden Personen am ehesten Gehör finden: Dass
Investitionen in Gesundheit sich auszahlen zieht bei jenen
Entscheidungsträger/innen, die auch selbst Besitzer des Unternehmens
sind. Bei angestellten Leiter/innen und Geschäftsführer/innen treffen
Berater/innen auf Personen, denen Gesundheit ein großes Anliegen ist
und BGF-Angebote dadurch meist eine sehr positive Resonanz finden.
Auch branchenspezifische Argumentationslinien werden künftig die
Beratungspraxis erleichtern.

Finanzielle Unterstützung können Unternehmer/innen beim Fonds
Gesundes Österreich beantragen, Informationen zur Förderung finden
sich unter www.fgoe.org 

Die Broschüre “Gesunde Klein- und Mittelbetriebe” des Fonds
Gesundes Österreich informiert über BGF und kann bestellt werden
unter Tel.: 01 8950400, info@fgoe.org oder http://www.fgoe.org.

Workshop “Beruf und Familie”

 

Beruf & Familie                                                         

Die Industriellenvereinigung lädt in Kooperation mit respACT austria, BMWA und BMGFJ zu einem Workshop für Unternehmen, bei dem es um die optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehen wird.

 

Workshop „Vater. Mutter. Kind. Und Unternehmen?

Montag, 8. Oktober 2007 

10:00 Uhr

Haus der Industrie,  Europasaal

Schwarzenbergplatz 4, 1030 Wien

 

Über den Inhalt der Veranstaltung: Die MitarbeiterInnen sind der wertvolle Kern eines jeden Unternehmens. Dabei geht es jedoch nicht nur um ihre Qualifikation, Erfahrung, Kreativität und ihr Engagement. Sie sind auch Menschen mit einem Privatleben, sie sind Vater oder Mutter, allein erziehend oder in einer Partnerschaft, mit Kindern, die auch krank sein oder schulische Probleme haben können, oder mit älteren Angehörigen, die ihre Hilfe brauchen. Die Lebensbereiche Beruf und Privatleben sind eng miteinander verflochten, denn die Zufriedenheit von ArbeitnehmerInnen wirkt sich direkt auf ihre Leistung im Unternehmen aus.

Welche Aspekte gehören zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Welche Modelle existieren und haben sich als erfolgreich erwiesen? Welchen Beitrag können Unternehmen leisten, damit die Verbindung der Lebensbereiche gelingt?

Nähere Informationen finden Sie auf http://www.wirtschaft-und-gesellschaft.at

 

Anschließend laden wir Sie zu einem kleinen Imbiss ein. Der Eintritt ist frei.

Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um verbindliche Anmeldung bis spätestens Montag, 1. Oktober 2007, unter office@respact.at oder     01/7101077-0

BGF-Projekt der ERSTE BANK

FIRST HEALTH – GESUNDHEITSFÖRDERUNG FÜR LEHRLINGE DER ERSTE BANK

 

Die BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG (BGF) in Österreich erhält wiederum einen starken Impuls.  Am 1.10. 2007 findet in Wien die KICK-OFF-VERANSTALTUNG des Gesundheitsförderungsprojektes FIRST HEALTH der ERSTE BANK der österreichischen Sparkassen AG im Beisein von Projektteilnehmern,geladenen Gästen und Journalisten statt.

Die Projektentwicklung wird von Dr. Christian Blind, www.arbeitspsychologie-online.at durchgeführt.
 

 PROJEKTBESCHREIBUNG FIRST HEALTH

Das Projekt “First Health – der Erste Bank Gesundheits-Check für Lehrlinge” ist eine umfassendes und ganzheitliches betriebliches Gesundheitsförderungsprojekt der Erste Bank für die Zielgruppe kaufmännische Lehrlinge (ca. 100 Lehrlinge, Alter 15 – 19 J.).

Neben der gezielten Erhaltung und Verbesserung des aktuellen Gesundheitszustandes soll die Bewusstseinsschaffung für Gesundheit und Prävention gefördert werden. Die einzelnen Maßnahmen zielen darauf ab, die Gesundheitsressourcen der Lehrlinge zu stärken und bereits bestehende Defizite (auch) geschlechtssensibel zu erkennen, herauszuarbeiten und zu bearbeiten. Durch themenspezifische Module (verpflichtende Basis-Module und freiwillige Zusatzangebote, maßgeschneidert für die Lehrlinge der jeweiligen Lehrjahre 1., 2. +3.), soll das Gesundheitsbewusstsein sowie die Selbstbestimmung über die eigene Gesundheit auf seiten der Lehrlinge gefördert werden, um die genannte Zielgruppe zu einem besseren Umgang mit alltäglichen Belastungen im Arbeits- und Privatleben zu befähigen.

Ziel ist es, die Lehrlinge zu unterstützen, gesundheitsfördernde Lebenstile zu entwickeln und auszubauen und durch das Bewusstmachen und die Förderung von internen Ressorcen (wie positives Selbstwertgefühl, Enwicklung von Lebenskompetenzen,…) und externen Ressourcen (wie soziale Netzwerke, Zugang zu Gesundheitseinrichtungen), langfristig gesundheitsfördernde Lebenswelten zu gestalten.

Basierend auf den Beobachtungen der medizinischen und psychologischen Beratungen und auf dem Erfahrungsaustausch mit den Lehrlingen, sind die Module auf Gesundheitsbereiche, die für die jugendliche Zielgruppen relevant sind, fokussiert:

-Prävention (Suchtprävention Alkohol/Nikotin, HPV-Impfung..)

-Förderung und Stärkung der Gesundheitsresourcen und Sozialkompetenzen(Ernährungsverhalten/-gewohnheiten, Outdoor/Bewegung/Körperbewußtsein, Sozialverhalten/Benehmen..).

Das Projekt wurde beim FONDS GESUNDES ÖSTERREICH (www.fgoe.org)  zur Projektförderung eingereicht.

 

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KICK-OFF-VERANSTALTUNG/PROGRAMMABLAUF

Eröffnung: Dr. Elisabeth Bleyleben-Koren,Generaldirektor-Stellvertreterin der Erste Bank

Ansprache von Dr. Andrea Kdolsky, Bundesministerin für Gesundheit,Familie und Jugend

Projektvorstellung von Dr.Eva Höltl, Leiterin des Gesundheitszentrums der Erste Bank

Gesundes Buffet

Präsentation der projektbezogenen Seminar- und Veranstaltungsinhalte

Die externe Projektbegleitung (Konzeptarbeit,Projektmanagement, Evaluation) erfolgt durch Dr.Christian Blind, arbeitspsychologie-online.at.

www.arbeitspsychologie-online.at

Rauchen am Arbeitsplatz – Rechtslage in Österreich

RAUCHEN AM ARBEITSPLATZ


1. ArbeitnehmerInnenschutzrecht

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§ 30 ASchG) verpflichtet den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Nichtraucher vor der Einwirkung von Tabakrauch geschützt werden. Das Rauchen ist verboten, wenn mindestens ein Raucher und ein Nichtraucher gemeinsam in einem Büroraum oder vergleichbaren Arbeitsraum arbeiten. Vergleichbare Arbeitsräume und Tätigkeiten sind beispielsweise Meisterkojen, Lager, Qualitätssicherung, Programmierung, Fein- und Elektrotechnik, Uhrmacher und Optiker.

Weiters gelten arbeitnehmerschutzrechtliche Rauchverbote

• in Sanitätsräumen und Umkleideräumen,

• bei Brand- oder Explosionsgefahr sowie darüber hinaus

• allenfalls aus produktionstechnischen bzw. hygienischen Gründen (z. B. bei der Herstellung von Lebensmitteln, in Reinräumen, …).
Auch in Aufenthalts- und Bereitschaftsräumen ist der Nichtraucher vor der Einwirkung von Tabakrauch zu schützen. Der wirkungsvollste Schutz ist das Rauchverbot. Allenfalls möglich ist die räumliche Trennung oder zeitlich getrennte Nutzung der Aufenthalts- und Bereitschaftsräume durch Nichtraucher und Raucher.
Werden diese Bestimmungen vom Arbeitgeber verletzt, droht eine Verwaltungsstrafe von 145 € bis 7.260 €, im Wiederholungsfall von 290 € bis 14.530 € (vgl § 130 Abs 1 Z 15 ASchG).

Nach dem Mutterschutzgesetz (§ 4 Abs 6) müssen werdende Mütter vor der Einwirkung von Tabakrauch speziell geschützt werden (absolutes Rauchverbot). Wird diese Bestimmung vom Arbeitgeber verletzt, droht eine Verwaltungsstrafe von 70 € bis 1.820 €, im Wiederholungsfall von 220 € bis 3.630 € (vgl § 37 MSchG).

2. Rauchverbote nach dem Tabakgesetz

Nach dem novellierten Tabakgesetz (BGBl I Nr. 167/2004) gelten seit 1.1.2005 Rauchverbote in Räumen öffentlicher Orte. Ein öffentlicher Ort ist jeder Ort, der von einem nicht von vornherein bestimmten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann (siehe § 1 Z 11 Tabakgesetz). Solche Orte sind beispielsweise Geschäftslokale, Einkaufszentren, Büroräume oder ähnliche Räume mit Kunden- bzw. Parteienverkehr zu festgelegten Dienstzeiten bzw. zu Zeiten, in denen üblicherweise Kunden- bzw. Parteienverkehr stattfindet. Weiters gelten Rauchverbote in ortsfesten und nicht ortsfesten Einrichtungen des Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs.

Ausnahmen vom Rauchverbot sind in einzelnen Räumen öffentlicher Orte nach § 13 Abs 2 Tabakgesetz nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen möglich. Demnach können nur bei ausreichender Zahl von Räumen einzelne Räume als Raucherräume bezeichnet werden, wenn gewährleistet ist, dass

• der Tabakrauch nicht in Rauchverbotsbereiche dringt und

• das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird.
Die Raucherräume müssen dem zu Folge verschließbar sein. Sie benötigen eine von den anderen Räumen getrennte Entlüftung. Sind Belegschaftsorgane errichtet, kann eine erzwingbare Betriebsvereinbarung über die örtliche Festlegung einzelner Raucherräume abgeschlossen werden (siehe Punkt 4).

Eine besondere Ausnahme bildet die Gastronomie. Nach § 13 Abs 3 Tabakgesetz sind folgende Betriebe vom Rauchverbot ausgenommen: Gastgewerbebetriebe, Schutzhütten, Buschenschanken, Privatzimmervermietungen, in Tankstellen befindliche Gastronomiebereiche, Tabaktrafiken und gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Veranstaltungen mit Verabreichung von Speisen und Getränkeausschank.

Speisebetriebe mit einer Bodenfläche ab 75 m2 haben sich freiwillig verpflichtet seit Jahresanfang 2007 in 90 Prozent dieser Gastgewerbebetriebe Nichtraucherbereiche (Nichtraucherzonen und/oder gesonderte Nichtraucherräume) einzurichten. Der Nichtraucherbereich muss mindestens 40 Prozent der für die Verabreichung von Speisen vorgesehenen Sitzplätze aufweisen.

Ausnahmslos Rauchverbot gilt jedoch in Räumen für Unterricht, Fortbildung, Verhandlungen, im Schulsport und in Mehrzweckhallen.
Rauchverbote sind kennzeichnungspflichtig. Die Rauchverbotshinweise oder die Rauchverbotssymbole sind in ausreichender Zahl und Größe so anzubringen, dass sie überall im Raum klar ersichtlich und eindeutig sind. Ergänzend empfiehlt sich, Räume mit Raucherlaubnis mit Raucherlaubnishinweisen oder Raucherlaubnissymbolen zu kennzeichnen.

Die Einhaltung der Rauchverbote nach dem Tabakgesetz und dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz hat der Arbeitgeber zu überwachen und sie unterliegen einseitig seiner Anordnungsbefugnis, sofern keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde.

Die Nichteinhaltung gesetzlicher und vereinbarter Rauchverbote rechtfertigt bei beharrlicher Weigerung eine „personenbedingte” Kündigung gemäß § 105 Abs 3 Z 2 lit a Arbeitsverfassungsgesetz, bzw. verwirklicht einen Entlassungstatbestand bei entsprechender Verwarnung oder besonderer Gefahrenlage (z. B. Brand- oder Explosionsgefahr).

3. Wo besteht noch Raucherlaubnis?

Bei Einhaltung von ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Tabakgesetz besteht am Arbeitsplatz nur noch Raucherlaubnis,

1. wenn ein Arbeitnehmer allein in seinem Einzelbüro ohne Kunden- bzw. Parteienverkehr bei geschlossener Tür arbeitet, oder

2. wenn es sich um typische Werks- bzw. Fabrikshallen handelt und keine brand- oder explosionsgefährlichen Arbeitsstoffe verwendet werden bzw. keine produktionsbedingten Hinderungsgründe vorliegen, oder

3. in weiten Bereichen der Gastronomie, oder

4. wenn ausschließlich Raucher in ihrem Arbeitsraum ohne Kunden- bzw. Parteienverkehr tätig sind.

Die Gewährung oder Duldung von Rauchpausen während der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber führt in der Regel zu keiner betrieblichen Übung. Vertragswirksame Pausen für Raucher zum Rauchen kommen ausnahmsweise nur zustande, wenn keine Gesetzwidrigkeit vorliegt, die Pausen hinsichtlich Anzahl, Lage und Dauer ausreichend bestimmt sind und aus Gründen der arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungspflicht eine ebensolche Pausenregelung mit Nichtraucher rechtswirksam vereinbart wird.

4. Arbeitsverfassungsgesetz und Rauchverbote/Nichtraucherschutz

Mit erzwingbarer Betriebsvereinbarung kann beispielsweise näher geregelt werden:

• die örtliche bzw. räumliche Festlegung der Raucherräume und deren Gestaltung,

• die Häufigkeit und die Dauer der Rauchpausen und

• bei Vorliegen sachlicher Gründe allenfalls weiterführende Rauchverbote.
Die Rechtsgrundlage für diese Betriebsvereinbarung ist § 97 Abs 1 Z 1 Arbeitsverfassungsgesetz, wonach zur Festlegung allgemeiner Ordnungsvorschriften, die das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb regeln, eine erzwingbare Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden kann.

5. Regierungsprogramm (XXIII. Gesetzgebungsperiode) und Ausblick

Im Kapitel „Gesundheit” findet sich unter Punkt „1. Prävention, Gesundheitsförderung und Public Health” auf Seite 113 folgender Wortlaut zum NichtraucherInnenschutz:
„Verankerung eines gesetzlich ausgeweiteten NichtraucherInnenschutzes (insbesondere durch strenge Regelungen auch in Lokalen durch räumlich abgetrennte Raucherzonen).”
SPÖ und ÖVP haben zweifelsfrei eine gemeinsame Gesetzesinitiative vereinbart. Die vorherige Evaluierung der freiwilligen Selbstverpflichtung in der Gastronomie – wie sie von BM Kdolsky beauftragt wurde – ist eine freiwillige Fleißaufgabe. Das Regierungsprogramm ist jedoch eindeutig, weshalb ich bald einen Gesetzesentwurf erwarte.

6. Grünbuch „Für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene”

Die Europäische Kommission legte am 30. Jänner 2007 ein Grünbuch mit dem Titel „Für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene” vor. Darin werden fünf Strategieoptionen samt Kommentaren zur Diskussion gestellt:

1. Keine Änderung des Status quo: „Stückwerk mit geringster Wirkung”

2. Freiwillige Maßnahmen: „waren nicht wirksam”

3. Offene Koordinierung: „Leitlinien, Ziele und Austausch bewährter Verfahren”

4. Empfehlung der Kommission oder des Rates: „nicht rechtsverbindlich”

5. Verbindliche Rechtsvorschriften: „transparente/umsetzbare Basisregelung”

Die Kommission kommt im Grünbuch zu folgendem Schluss: „Mit Hinblick auf die unzweideutige wissenschaftliche Feststellung, dass Passivrauchen zu gesundheitlichen Schäden führt, und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Maßnahmen für saubere Innenraumluft insgesamt zu einem Rückgang des Tabakkonsums geführt haben, ist die Kommission der Ansicht, dass die Strategie mit dem breitesten Anwendungsbereich den größten Nutzen für die Volksgesundheit bringt. Auch würde dadurch eine vergleichbare Ausgangsbasis für alle Beteiligten geschaffen. Eine Reihe erfolgreicher Beispiele von umfassenden Strategien zur Schaffung rauchfreier Zonen, die bereits weltweit umgesetzt werden, ist der Beweis dafür, dass diese Option lebensfähig und anwendbar ist.”

A.Heider, Arbeiterkammer – Abt. ArbeitnehmerInnenschutz und Arbeitsgestaltung

NESTOR 2007

AUSSCHREIBUNG NESTOR 2007

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die österreichische Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt und im Regierungsprogramm festgelegt,verstärkt Maßnahmen für ältere ArbeitnehmerInnen zu setzen.

Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung befindet sich in starkem Anstieg.

Dieser demografische Wandel verlangt ebenfalls bei den Unternehmen ein Umdenken. Auch die Alterszusammensetzung der Belegschaften in den Betrieben wird sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten maßgeblich verändern; es wird wesentlich mehr ältere ArbeitnehmerInnen geben als heute.

Die zentrale Herausforderung besteht darin, eine alternsgerechte Arbeitswelt zu schaffen und das Wissen,die Erfahrung und Potenziale der älteren MitarbeiterInnen für das Unternehmen bestmöglich zu nützen.

Schon jetzt sind sich immer mehr Unternehmen des besonderen Wertes älterer MitarbeiterInnen bewusst.

Die Unternehmen von Morgen werden geprägt sein von einer Generationenvielfalt, in der alle Generationen zusammenarbeiten und für alle ein sinnerfülltes Berufsleben gewährleistet sein muss.

Mit dem Nestor 2007 sollen jene Unternehmen ausgezeichnet werden, für die bereits heute die Generationenvielfalt Teil ihrer Unternehmenskultur ist, die ein alternsgerechtes Arbeitsumfeld schaffen und ältere MitarbeiterInnen (45 Jahre und älter) fördern.

Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern zeigen wir mit dem Wettbewerb Nestor 2007 die bereits jetzt von den Unternehmen vorbildhaft umgesetzten Vorteile der gelebten Altersvielfalt.

Herzlichst

Ihr

Erwin Buchinger

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

Arbeitssicherheit: “Sturz und Fall”

!Gib Acht – Die neue Kampagne der AUVA  

Erklärtes Ziel der neuen Sicherheitskampagne ist es, die hohe Zahl der Sturz & Fall-Unfälle deutlich zu senken. Auf die bewährte ansprechende Weise sollen Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Lehrer und Schüler für das Thema Sturz & Fall sensibilisiert werden und Sicherheitsgefahren mit verstärkter Aufmerksamkeit begegnen.

Zwei Punkte stehen dabei im Mittelpunkt:

• Einerseits sollen Arbeitgeber bzw. Lehrer dazu motiviert werden, Gefahrenstellen oder -momente durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen;

• andererseits sollen auch Mitarbeiter bzw. Schüler dazu motiviert werden, mehr Eigenverantwortung in punkto Sicherheit zu übernehmen. Jeder Einzelne ist aufgerufen, durch umsichtiges Verhalten und Verwenden der geeigneten Ausrüstung auf seine Sicherheit zu achten.

Einen besonderen Schwerpunkt

der neuen Kampagne stellt die langfristige Prävention von Sturz & Fall-Unfällen dar. So sollen bereits Schüler dazu animiert werden, sich mit regelmäßigen Gleichgewichtsübungen in Balance zu halten, um so gleichgewichtsbedingten Sturzsituationen aktiv vorzubeugen.

auva.pdf 

Wiener Gesundheitspreis 2007

    

Gesundheitspreis der Stadt Wien

 

Der Gesundheitspreis der Stadt Wien würdigt neue, erfolgreiche und innovative Modelle, Projekte und Aktivitäten im gesamten Wiener Gesundheitssystem, die die Motivation aller im Gesundheitsbereich Tätigen fördern und Anregungen für beziehungsweise Antworten auf die Probleme des Gesundheitswesens finden. Der Preis ist handlungs- und umsetzungsorientiert.

Zielgruppen

Zur Teilnahme aufgerufen sind:

  • Im Wiener Gesundheitswesen Tätige (Gesundheitsberufe, Gesundheitsmanagement)
  • Initiativen und Gruppen, die sich mit Fragen der Gesundheit beschäftigen
  • Schulen, Interessenvertretungen, Betriebe, Vereine, Versicherungen sowie Medien, die Gesundheitsaktivitäten setzen

Preiskategorien

Für die interessantesten und innovativsten Vorschläge in folgenden Bereichen werden erste, zweite und dritte Preise vergeben:

  • Ambulant
  • Stationär
  • Gesundheitsförderung/Prävention
  • Schule/Jugend
  • Medien/Öffentlichkeitsarbeit

Kriterien

Gesundheit ist mehr als das Fehlen von physischer Erkrankung. Sie umfasst die gesamte physische, psychische, soziale und ökologische Umgebung des einzelnen Menschen. Auf Basis dieses erweiterten Gesundheitsbegriffes der WHO stehen folgende Kriterien im Mittelpunkt des Gesundheitspreises:

  • Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten
    • Verbesserung der Beurteilungsfähigkeit über die eigene Krankheit sowie über Prävention, Therapie und Rehabilitationsmöglichkeiten
    • Verbesserung der Fähigkeit, die Qualität und Verträglichkeit der diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Versorgung beurteilen zu können
    • Verstärkte Information über alternative beziehungsweise komplementäre Behandlungsformen und -methoden und deren Kosten
    • Adäquates Eingehen auf psychosoziale und psychosomatische Probleme
    • Verminderung der sozialen und kulturellen Ungleichheit
    • Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Unterschiede
    • Entwicklung adäquater schicht-, alters- und morbiditätsspezifischer Modelle für die Gesundheitsförderung und Rehabilitation
    • Berücksichtigung des Grundsatzes “Rehabilitation vor Pflege” bei älteren Menschen
    • Humaner Umgang der im Gesundheitswesen Tätigen mit Sterben und Tod
  • Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der Gesundheitsberufe und Gesundheitssektoren
    • Sektoren- und berufsübergreifende Partizipation und Verantwortlichkeit
    • Patienten- und problemorientierte Vernetzung zwischen ambulantem und stationärem Sektor
    • Integration zwischen den Angeboten des Gesundheitswesens und den Hilfssystemen der Patientinnen und Patienten/Selbsthilfegruppen
  • Verstärkung der Kommunikation und Information
    • Abbau von Wissensdefiziten zwischen professionellem und nicht-professionellem Bereich
    • Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und -abläufe
  • Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit
    • Entwicklung von Qualitätsleitlinien zur Vermeidung von Mehrfachdiagnostik und Übertherapie
    • Problem- und patientenorientierte Arbeitsteilung im ambulanten und stationären Bereich
    • Initiierung eines verteilungspolitisch neutralen und ökonomisch rationalen Systems zur Krankenhausfinanzierung

Ausschreibung

Die Ausschreibungsunterlagen für den Gesundheitspreis der Stadt Wien 2007 stehen ab September 2007 zur Verfügung. Die Einreichfrist endet am 16. November 2007. Bitte senden Sie den Teilnahmeschein mit den darin erbetenen Informationen und Materialien an die Wiener Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung (WAG).

 teilnahmeschein-2007.rtf 

 

 

2. NÖ Frauenlauf

2. Niederösterreichischer Frauenlauf 

Am 1. September 2007 findet der 2. NÖ Frauenlauf statt!

 Wo: rund um den Ratzersdorfer See in 3100 St. Pölten Hauptbewerb: 3,2 und 6,4 km.
Kinderläufe für Mädchen und Burschen ab 600m
Nordic Walking Wertung über 3,2 km
Umfangreiches Starterpaket für ALLE Teilnehmerinnen, den ersten 200 Teilnehmerinnen die sich anmelden, winkt gratis zusätzlich ein funktionelles Laufshirt!
Rahmenprogramm: Gesundheitsstraße mit Fitness-check, Gastronomie, großer Kids-Park mit Bungee, Trampolin und Riesenrutsche uvm. Kontakt,Infos & Anmeldung: Dieter Amerling 0660 / 55 88 469      

   

Regionale Gesundheitsförderung – Tulln

Beispielhaftes Gesundheitsförderungsprojekt in Tulln  

VEREIN GESUNDES TULLN

Die Aufgabe dieses Vereins ist es, Aktionen zur Gesundheitsförderung in Tulln zu setzen. Diese Aktivitäten sollen im Idealfall folgende Kriterien erfüllen:
                                                                                                                                                                *Motivation der Bevölkerung mitzumachen
*Wirkung im lokalen Bereich
*Auf Gemeindeebene in Schulen und Betrieben.
*Vernetzung mit anderen Aktivitäten
*Zusammenarbeit und koordinatives Vorgehen auf lokaler Ebene.
*Originalität
*Methodische Ansätze sollen innovativ und originell sein
*Positive Denkweise
*Anhaltende Wirkung

Über ein reichhaltiges Angebot an Kursen, Vorträgen und Seminaren aus den Bereichen Ernährung, Bewegung und mentale Gesundheit zeigen wir den Menschen, wie einfach es ist, Gesundheit und Wohlbefinden zu steigern.Die Teilnahme an den Aktivitäten ist an keine Mitgliedschaft gebunden und der Einstieg in laufende Kurse ist jederzeit möglich. Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.

www.gesundes-tulln.at        www.pegasusfitness.at 

 

Gesundheitsförderung in Niederösterreich

 

Presseaussendung: Mensch muss im Mittelpunkt der Arbeitsgestaltung stehen    

Betriebliche Gesundheitsförderung gewinnt immer mehr an
Bedeutung

St. Pölten, (SPI) - "Prävention hat einen vorrangigen Stellenwert in
der Gesundheitspolitik.
Dazu zählen nicht nur ein gesunder Lebensstil und die entsprechenden
Vorsorgeuntersuchungen, sondern auch die Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz.
Während in vielen Bereichen, wie etwa bei der Innenausstattung von Autos,
auf Ergonomie größter Wert gelegt wird,so ist das an vielen Arbeitsplätzen
leider noch keine Selbstverständlichkeit", zeigt NÖ-Gesundheitslandesrätin
Karin Kadenbach auf. Der Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz wird aber
in den kommenden Jahren vermehrt die Aufmerksamkeit gelten müssen,
denn die ArbeitnehmerInnen stehen immer länger im Berufsleben.
"Oft reichen schon kleine Maßnahmen aus, um wesentliche Verbesserungen
zu erreichen. So kann beispielsweise ein falsch aufgestellter Monitor massive
Probleme für den Bewegungsapparat bedeuten. Eine einfache Korrektur der
Aufstellungsposition nach ergonomischen Gesichtspunkten bringt hier
große Verbesserungen für die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen",
so LR Kadenbach.****  "Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz
 ist eine klassische Win-Win-Situation. Die Steigerung des Wohlbefindens
der ArbeitnehmerInnen bedeutet aber nicht nur eine Verbesserung für
den Einzelnen, sondern ist nicht zuletzt durch die Reduktion von
Krankenstandstagen und eine Effizienzsteigerung auch ein Gewinn
für die Unternehmen", führt LR Kadenbach aus.
"Für mich liegt einer der großen Schwerpunkte der Gesundheitspolitik
der nächsten Jahre nicht nur in der Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz,
sondern vielmehr in der betriebliche Gesundheitsförderung. In
Niederösterreich sind wir mit der Plattform ‚Betriebliche Prävention
und Gesundheitsförderung’ hier bereits auf dem richtigen Weg, weil
eben Vorbeugen schon sprichwörtlich besser ist als Heilen", so Kadenbach
abschließend.

 

Fitnessprogramm für Betriebe

Liebe Kollegen! Im Anhang ein Programm, welches ich gemeinsam mit einem Fitnessclub (Fitnessland Oeynhausen) für Betriebe anbieten möchte.  Wenn jemand von euch einen Betrieb (im Raum Wien/NÖ Süd) kennt, in dem Nachfrage für solche Gesundheitsförderungsprogramme herrscht, bitte um Kontaktaufnahme mit mir. Vielen Dank!  

 

Liebe Grüße

Uschi Keller  0664 3665392 

ordination@ursula-keller.com              der-optimale-start-2.pdf  

 

 

Betriebliche Gesundheitsförderung NEU!

Herzlich willkommen auf unserem neuen betrieblichen Gesundheitsförderungs-Blog!

Betriebliche Gesundheitsförderung ist eine Materie,die von Engagement,Partizipation, Expertise sowie Informations- und Erfahrungsaustausch lebt. Vor allem letzterer ist für alle Beteiligten oftmals ein Problem.

Hier gilt es anzusetzen! In dieser Informationsbörse (Blog) kann jede(r) seine/ihre Informationen,Erfahrungen,Interessen,Bedürfnisse.. einbringen. 24h online,interaktiv und für Kommentare frei zugänglich.

Machen Sie mit! Empfehlen Sie uns bitte weiter und tragen Sie so zum Erfolg dieses betrieblichen Gesundheitskommunikations-Instrumentes bei!

Herzlichen Dank! Ihr Dr. Christian Blind.